Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) Art. 58a

Zusammenfassung der Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 58a AIG vom 2025

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Art. 58a Integrationserfordernisse Integrationskriterien

1 Bei der Beurteilung der Integration berücksichtigt die zuständige Behörde folgende Kriterien:

  • a. die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
  • b. die Respektierung der Werte der Bundesverfassung;
  • c. die Sprachkompetenzen; und
  • d. die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.
  • 2 Der Situation von Personen, welche die Integrationskriterien von Absatz 1 Buchstaben c und d aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können, ist angemessen Rechnung zu tragen.

    3 Der Bundesrat legt fest, welche Sprachkompetenzen bei der Erteilung und der Verlängerung einer Bewilligung vorliegen müssen.


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    Art. 58a Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220054Raub etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Landes; Berufung; Schweiz; Busse; Gericht; Staat; Urteil; Freiheitsstrafe; Landesverweisung; Staatsanwaltschaft; Härtefall; Vater; Mutter; Bundesgericht; Zürich-Limmat; Sinne; Ausschreibung; Schengener; Informationssystem; Vorinstanz; Drohung; Coiffeur; Deutsch; Schuld
    ZHSB210401Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Staatsanwaltschaft; Urteil; Berufung; Verteidigung; Schweiz; Interesse; Minigrip; Landes; Landesverweisung; Härtefall; Integration; Betäubungsmittel; Recht; Gericht; Pulver; Vorinstanz; Interessen; BetmG; Betäubungsmittelgesetz; Busse; Winterthur; Unterland; Entscheid; Arbeit; Sicherheit; Kantons; Sinne
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2023.00416Verweigerung einer Härtefallbewilligung aufgrund mangelhafter Integration. Die seit vielen Jahren in der Schweiz lebende Beschwerdeführerin ersuchte um die Umwandlung ihrer vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Voraussetzungen für die Erteilung einer Härtefallbewilligung (E. 2.1). Die Beschwerdeführerin erfüllt unbestrittenermassen die zeitlichen Voraussetzungen für eine vertiefte Prüfung ihres Härtefallgesuchs. Jedoch ist ihre hiesige Integration gerade unter Berücksichtigung ihres langjährigen Aufenthalts weit hinter üblichen Integrationserwartungen geblieben, zumal sie keinerlei Erwerbsunfähigkeit aufzeigt und damit zumindest ernsthafte Arbeitssuchbemühungen hätte an den Tag legen können. Des Weiteren kann auch von keiner tiefgreifenden sozialen Integration ausgegangen werden. In Würdigung der Umstände muss das persönliche Interesse der Beschwerdeführerin an einer Aufenthaltsbewilligung als relativ gering bezeichnet werden, zumal sie wirtschaftlich und sozial kaum in die hiesigen Verhältnisse integriert ist (E. 2). Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung (E. 3). Abweisung der Beschwerde.   Stichworte: AUFENTHALTSBEWILLIGUNGAufenthalt; Integration; Aufenthalts; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Arbeit; Vorinstanz; Recht; Ermessen; Person; Migration; Gesuch; Lebens; Verwaltungsgericht; Wegweisung; Erteilung; Kanton; Bewilligung; Prozessführung; Ausländer; Verhältnisse; Erwerb; Teilnahme; Akten; Urteil
    ZHVB.2020.00627Rückstufung der Niederlassungsbewilligung auf eine AufenthaltsbewilligungRückstufung; Integration; Widerruf; Niederlassungsbewilligung; Aufenthalt; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführers; Migration; Recht; Verfügung; Familie; Bericht; Verfahren; Migrationsamt; Widerrufsgr; Wegweisung; Ausländer; Akten; Sozialhilfe; D-Versicherung; Integrationskriterien; Krankheit; Kantons
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