117 II 192 | Firmenänderung; Grundsätze der Firmenwahrheit und Firmenklarheit (Art. 944 Abs. 1, Art. 950 OR, Art. 38 Abs. 1 HRegV). 1. Das firmenrechtliche Wahrheitsgebot beherrscht sowohl die Firmenbezeichnung als auch die Firmenführung (E. 3). 2. In casu verletzt die Firmenbezeichnung "Münsterkellerei AG" die firmenrechtlichen Grundsätze nicht (E. 4).
| Firma; Keller; Firmen; Münster; Kellerei; Münsterkellerei; Handel; Handels; Wahrheit; Entscheid; Täuschungen; Täuschungs; Gesellschaft; Weine; Unternehmen; Bundes; Wahrheitsgebot; Münsterkellerei; Betrieb; Bezeichnung; Abfüllung; Bundesgericht; Anlass; Handelsregister; Weinhandel; Publikum |
97 I 417 | Handelsregister, Eintragungspflicht. Der Inhaber einer Gemüsegärtnerei ist zur Eintragung nicht verpflichtet, wenn sein Betrieb der Landwirtschaft, also nicht einem andern, nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe im Sinne von Art. 53 lit. C HRegV zuzurechnen ist. | Betrieb; Gemüse; Handels; Landwirt; Landwirtschaft; Betriebe; Gemüsegärtnerei; Eintragung; Gewerbe; Bundesgericht; Gemüsegärtnereien; Handelsregister; HRegV; Entscheid; Kanton; Schweiz; Gallen; Erzeugnisse; Genossenschaft; Gemüsebau; Kantons; Eintragungspflicht; Sinne; Gewächshäuser; Baumschulen; Handelsgärtnereien |