ArG Art. 54 -

Einleitung zur Rechtsnorm ArG:



Das schweizerische Arbeitsgesetz regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in der Schweiz, einschliesslich der Arbeitszeit, Ruhezeiten, Mindestlohn und Urlaubsanspruch. Es schützt Arbeitnehmer vor Überarbeitung, Diskriminierung und Ausbeutung, regelt den Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zur Gewährleistung der Gesundheit der Arbeitnehmer. Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer in der Schweiz unabhhängig von ihrer Nationalität oder Beschäftigungsverhältnis, und Verstösse können zu rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber führen.

Art. 54 ArG vom 2023

Art. 54 Arbeitsgesetz (ArG) drucken

Art. 54 Anzeigen

1 Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, Anzeigen wegen Nichtbefolgung des Gesetzes, einer Verordnung oder einer Verfügung zu prüfen und, falls sie begründet sind, gemäss den Artikeln 51–53 zu verfahren.

2 Trifft die Behörde auf Anzeige hin keine oder ungenügende Vorkehren, so kann die übergeordnete Behörde angerufen werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-7889/2016Asile (sans exécution du renvoi)Rsquo;; Rsquo;a; écution; Tribunal; écision; être; été; ;asile; Rsquo;un; écutions; Rsquo;il; éfugié; ément; Suisse; érant; égué; Rsquo;est; érieur; épart; élément; ésent; éguées; égal; Rsquo;en; Rsquo;hôpital; également; Rsquo;une; éressés; èvement; érieurs
E-2682/2017Asile (sans exécution du renvoi)Rsquo;; Rsquo;a; écision; être; écution; Tribunal; ément; ;asile; éressés; été; Rsquo;en; érant; Suisse; éfugié; érieur; écutions; élément; épart; Rsquo;il; Rsquo;un; Rsquo;audition; écit; éter; Rsquo;est; ;origine; Rsquo;asile; éclarations; Rsquo;une; ;être; érieurs

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RiklinKommentar zum Strafgesetzbuch1900