CCS Art. 490 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 490 CCS dal 2024

Art. 490 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 490 III. Garanzia

1 In ogni caso di sostituzione d’erede, l’autorit competente ordina la compilazione d’inventario.

2 Salvo dispensa espressa da parte del disponente, la consegna dell’eredit all’istituito ha luogo solo contro prestazione di garanzia, la quale, trattandosi di immobili, potr consistere in un’annotazione dell’obbligo di trasmissione nel registro fondiario.

3 Se l’istituito non è in condizione di prestare questa garanzia, o se mette in pericolo le aspettative del sostituito, dev’essere ordinata l’amministrazione d’officio.


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Art. 490 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230077TestamentseröffnungBerufung; Willensvollstrecker; Erben; Berufungskläger; Testament; Erblasserin; Recht; Erbschaft; Vorinstanz; Testamentseröffnung; Pflichtteil; Entscheid; Ehemann; Akten; Dispositiv; Vorerbin; Erbschaftssachen; Bezirksgerichtes; Einzelgericht; Ehemannes; Pflichtteile; Kinder; Rechtsmittel; Stellung; Erben; Oberrichter; Urteil; Erbin; Tochter
ZHLF170024TestamentseröffnungErben; Berufung; Erblasser; Vorerbe; Testament; Berufungskläger; Erbschaft; Vorerben; Gericht; Erben; Über; Verfügung; Erbeneinsetzung; Einzelgericht; Auflage; Urteil; Erblassers; Sicherstellung; Dispositiv; Auslegung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägers; Alleinerbe; Bruder; Überrest; Winterthur; Eröffnung; Anordnung; Verfahren; Kinder
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2013.00010Erbschaftssteuer / NacherbeneinsetzungErben; Erbeneinsetzung; Verfügung; Erben; Erbvertrag; ZiffI; Erbschaft; Person; Erblasser; Ersatzverfügung; Ehegatte; Nichten; Ehegatten; Neffe; Erbschaftssteuer; Personen; Neffen; ZiffII; Steueramt; Beschwerdeführerinnen; Vorerbe; ESchG; Kammer; Pflichtigen; Eigentümer; Ehefrau; Hinweis; Erbeneinsetzung; Erbvertrags
SGEL 2015/11Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG.Behandlung eines mit einer Nacherbschaft belasteten Vermögens bzw. Beantwortung der Frage, ob eine Vorerbschaft zum verzehrbaren Vermögen gezählt werden muss (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. September 2016, EL 2015/11).Entscheid vom 13. September 2016 Franken; Vermögen; Vermögens; Leistung; Ehemann; Verfügung; Erben; Ergänzungsleistung; Ehemannes; Erbschaft; EL-act; Erbvertrag; Pflicht; EL-Ansprecher; Einsprache; Anspruch; Liegenschaft; Viertel; Recht; EL-Ansprecherin; Vorerbe; Ergänzungsleistungen; Erben; Testament; Prozent; Sicherstellung; Pflichtteil; Vermögensverzehr
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 145 (5A_600/2013)Art. 490 Abs. 3; Art. 544 Abs. 1bis und Art. 545 Abs. 1 ZGB. Anfechtung der Nacherbeneinsetzung durch den Vorerben; Wahrung der Interessen des Nacherben. Im konkreten Fall genügt zur Interessenwahrung die Errichtung einer Beistandschaft in analoger Anwendung von Art. 544 Abs. 1bis ZGB (E. 3). Erben; Beistand; Beistands; Interessen; Beistandschaft; Erbschaft; Recht; Erben; Person; Erwachsenenschutz; Vorerbe; Kindes; Erbschaftsverwaltung; Vorerben; Erbeneinsetzung; Wahrung; Grundbuch; Personen; Vermögens; Auslieferung; Sicherstellung; Urteil; Stadt; Grundstück; Pflicht; Willensvollstrecker; Auslieferungspflicht; Kantons; Bundesgericht
129 III 113Art. 490 Abs. 2 ZGB und 960 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Sicherstellung der Anwartschaft der Nacherben. Die Pflicht zur Auslieferung an die Nacherben kann auf einem von einer eingesetzten Erbin erworbenen Grundstück auch dann nicht vorgemerkt werden, wenn dieses zum Teil aus Mitteln bezahlt wurde, die zu dem der Nacherbeneinsetzung unterworfenen Vermögen gehören (E. 4). Erede; Annotazione; Obbligo; Eredità; Tribunale; Erben; Immobile; Commento; Esecutore; Ultima; Corte; Ufficio; Lugano; Camera; Appello; Cantone; Ticino; Anwartschaft; Amministrazione; Caslano; Acquirente; Infine; Istituito; BESSENICH; ESCHER; EITEL; Berna; PIOTET; Acquisto; Erbrecht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stephanie Hrubesch-Millauer, Breitschmid, Jungo, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016
Stephanie Hrubesch-Millauer, Breitschmid, Jungo, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016