CPP Art. 48 - Conflitti

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 48 CPP dal 2024

Art. 48 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 48 Conflitti

1 I conflitti in materia di assistenza giudiziaria tra autorit dello stesso Cantone sono decisi definitivamente dalla giurisdizione cantonale di reclamo.

2 I conflitti tra autorit federali e cantonali o tra autorit di diversi Cantoni sono decisi dal Tribunale penale federale.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 48 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH180166ÜberweisungStaatsanwaltschaft; Überweisung; Beschwerdegegner; Übertretung; Akten; Vergehen; Überweisungsverfügung; Kommentar; Körper; Körperverletzung; Verbrechen; Gericht; Recht; Winterthur; Arztbericht; Verfahren; Übertretungsstrafbehörde; Kanton; Verletzungen; Entscheid; Person; Basler; Schweizerische; Kantons; Winterthur/Unterland; Interesse
VDJug/2014/24-évenu; Appel; éfense; éfenseur; Office; éfaut; énale; écrit; ébats; édictale; Indemnité; éter; Arrondissement; édéral; ésente; ître; éjà; Lappel; équestré; Ministère; étranger; ègle; ésident; Usage
Dieser Artikel erzielt 29 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2016.146 (AG.2017.92)Verweigerung der AktenherausgabeAkten; Staatsanwalt; Staatsarchiv; Staatsanwaltschaft; Gericht; Gesuch; Herausgabe; Interesse; Gutachten; Basel; Gutachter; Bundes; Gericht; Jugendstrafakten; Basel-Stadt; Verfahren; Staatsarchivarin; Interessen; Geheimhaltung; Verfahren; Geheimhaltungsinteresse; Gesuchs; Einsicht; Entscheid; Archivgesetz; Konflikt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 526 (6B_1247/2020)
Regeste
 a Art. 91 Abs. 2 StPO ; Art. 48 BGG ; Nachweis der Einhaltung der Beschwerdefrist durch Vorlage eines Videos. Das Datum, an welchem eine Rechtsschrift eingereicht wird, entspricht vermutungsweise demjenigen des Poststempels. Möchte eine Partei diese Vermutung umstossen, muss sie der zuständigen Behörde unaufgefordert - und vor Ablauf der Beschwerdefrist - aufzeigen, dass sie die Frist eingehalten hat, indem sie die Beweise für die rechtzeitige Abgabe der Rechtsschrift vorlegt oder diese zumindest in der Beschwerdeschrift, den dazu gehörigen Beilagen oder auf dem Briefumschlag der Postsendung bezeichnet. Eine audiovisuelle Aufnahme, die belegt, dass eine Beschwerdeschrift an einem bestimmten Datum in einen Briefkasten der Schweizerischen Post eingeworfen wurde, ist grundsätzlich geeignet, die sich aus dem Poststempel ergebende Vermutung zu widerlegen, sofern keine Hinweise auf eine Fälschung der Videoaufzeichnung vorliegen (E. 3).
élai; épôt; Tribunal; édé; éral; été; édéral; édure; éposé; énal; ésomption; énale; établi; écité; était; Enveloppe; Autorité; équence; Ordonnance; égal; écision; ésent; établir; ément; étant; Expiration; Valais; Encontre; également; écrit
124 IV 49Art. 60 Abs. 2 OR, Art. 72 Ziff. 2 Abs. 1 StGB; Unterbrechung der zivilrechtlichen Verjährung. Hat sich der Geschädigte im Strafprozess als Prozesspartei konstituiert, bewirkt die Unterbrechung der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung auch die Unterbrechung der Verjährung für die Zivilforderung (E. 4). Verjährung; Unterbrechung; Geschädigte; Anspruch; Zivilforderung; Verjährungsfrist; Genugtuung; Handlung; Zivilanspruch; Gericht; Opfer; Schaden; Urteil; Schadenersatz; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Berufung; Punkt; Erben; Recht; Oberwallis; Verfolgungsverjährung; Bezirk; Zivilklage; Geschädigten; Frist; Einrede

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.51Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Beschuldigte; Behörde; Kantons; Gesuch; Gericht; Ungarn; Fahrzeug; Beschuldigten; Tatort; Behörden; Gerichtsstand; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Recht; Schweiz; Leasingrate; Über; Bundesstrafgericht; Generalstaatsanwaltschaft; Übernahme; Behörde; Beschwerdekammer; Zuständigkeit; Gesuchsgegner; Aneignungsabsicht
BB.2011.122Verschiebung von Terminen (Art. 92 StPO). Rechtsverweigerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO).Rechtsanwalt; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Wyder; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Tribunal; Einvernahmen; Verteidiger; Verfahren; Standslosigkeit; Beschluss; Gerichtsschreiberin; Parteien; Peter-René; Stellungnahme; Geschäftskontrolle; Domeisen; Gerichtskosten; Bundesstrafgerichtskasse; Apos;; Rechtsmittel; énal; édéral; Tribunale; Geschäftsnummer:; Besetzung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchweizerSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, éd.2013