Strafgesetzbuch (StGB) Art. 48
Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 48 StGB vom 2024
Art. 48 2. Strafmilderung. Gründe
Das Gericht mildert die Strafe, wenn:
a. der Täter gehandelt hat:1. aus achtenswerten Beweggründen,2. in schwerer Bedrängnis,3. unter dem Eindruck einer schweren Drohung,4. auf Veranlassung einer Person, der er Gehorsam schuldet oder von der er abhängig ist;b. der Täter durch das Verhalten der verletzten Person ernsthaft in Versuchung geführt worden ist;c. der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung gehandelt hat;d. der Täter aufrichtige Reue betätigt, namentlich den Schaden, soweit es ihm zuzumuten war, ersetzt hat;e. das Strafbedürfnis in Anbetracht der seit der Tat verstrichenen Zeit deutlich vermindert ist und der Täter sich in dieser Zeit wohl verhalten hat.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.