Zivilgesetzbuch (ZGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 478 ZGB vom 2024

Art. 478 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 478 II. Wirkung

1 Der Enterbte kann weder an der Erbschaft teilnehmen noch die Herabsetzungsklage geltend machen.

2 Der Anteil des Enterbten fällt, sofern der Erblasser nicht anders verfügt hat, an die gesetzlichen Erben des Erblassers, wie wenn der Enterbte den Erbfall nicht erlebt hätte.

3 Die Nachkommen des Enterbten behalten ihr Pflichtteilsrecht, wie wenn der Enterbte den Erbfall nicht erlebt hätte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 478 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF140079TestamentseröffnungBerufung; Berufungsklägerin; Testament; Erblasser; Vorinstanz; Erblassers; Erbschaft; Enterbung; Entscheid; Pflichtteil; Urteil; Klage; Erbschaftssachen; Einzelgericht; Erben; Vater; Recht; Obergericht; Dispositivziffer; Tochter; Willen; Enterbungsgr; Verfügung; Winterthur; Akten; Bruder
ZHRB140008Feststellung der Erbberechtigung / Erbteilungsklage (unentgeltliche Rechtspflege, Gerichtskostenvorschuss)Erblasser; Recht; Erblasserin; Testament; Schwester; Verfügung; Vorinstanz; Erben; Rechtspflege; Verfahren; Klage; Wortlaut; Wille; Beklagten; Gesuch; Entscheid; Kanton; Obergericht; Bezirksgericht; Pfäffikon; Klägers; Testamentseröffnung; Vorversterben; Willen; Lasses; Kostenvorschuss; Beizugsakten; Beschwerdeverfahren