StPO Art. 47 - Kosten

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 47 StPO vom 2023

Art. 47 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 47 Kosten

1 Die Rechtshilfe wird unentgeltlich geleistet.

2 Der Bund vergütet den Kantonen die von ihm verursachten Kosten für Unterstützung im Sinne von Artikel 45.

3 Entstandene Kosten werden dem ersuchenden Kanton beziehungsweise Bund gemeldet, damit sie den kostenpflichtigen Parteien auferlegt werden können.

4 Entschädigungspflichten aus Rechtshilfemassnahmen trägt der ersuchende Kanton oder Bund.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 47 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160010Kostenrechnung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Recht; SchKG; Schuldbetreibung; Konkurs; Recht; Schuldbetreibungs; Kanton; Aufsichtsbehörde; Beschwerdegegner; Konkurssachen; Auskunft; Rechtshilfe; Verfahren; Pfäffikon; Bezirksgericht; Verfahren; Betreibungsregister; Kostenrechnung; Beschluss; Bestimmungen; Bundesrecht; Gebühr; Verwaltungsbehörden; Bundesgericht; Obergericht; Befehl; Geschäft; Beschwerdeverfahren; Entscheid
SZSTK 2021 71Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, ungetreue Amtsführung (zweiter Rechtsgang; Strafzumessung)Sport; Urteil; Gericht; Kanton; Beschuldigte; Sportverband; Recht; Quot; Kantons; Bundesgericht; Verurteilte; Sportförderung; Beschuldigten; Berufung; Geldstrafe; Konto; Staatsanwalt; Amtsführung; Zumessung; Staatsanwaltschaft; Gerichts; Kammer; Vorinstanz; Beiträge; Freiheitsstrafe; Rechtsgang; Verschulden; Projekt; Quot;Projekt
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2015.30Aktenbeizug (Art. 194 Abs. 3 StPO).Verfahren; Akten; Bundes; Staat; Staatsanwaltschaft; Bern-Mittelland; Gericht; E-Mail; Verfahrens; Recht; Geheim; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrensakten; Verfahren; Gesuch; Geheimhaltung; Behörde; Geheimhaltungsinteresse; Verletzung; Bankgeheimnisses; Interesse; Beschwerdekammer; Aktenbeizug; Herausgabe; Einsicht; Rechtshilfe; Gericht; Behörden; Verfasser; Sinne
BB.2013.121Kostentragungspflicht und Entschädigung der beschuldigten Person sowie Entschädigung der Privatklägerschaft bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO; Art. 429 ff. StPO; Art. 433 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 426 Abs. 2 StPO).Bundes; Verfahren; Entschädigung; Verfahren; Apos;; Verfahrens; Akten; Gebühr; Verfügung; Bundesanwaltschaft; Person; Auslagen; BStKR; Bundesstrafgericht; Privatklägerschaft; Höhe; Bundesstrafgerichts; Verfahrenskosten; Verfahrens; Aufwendungen; Einstellung; Einleitung; Bundesgericht; Geheimhaltung; Beschluss; Gebühren; Interesse; Bundesgerichts; ündet