142 III 629 (4A_160/2016) | Art. 731b OR; Art. 76 Abs. 2 ZPO; streitgenössische Nebenintervention. Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention (E. 2.3.4-2.3.6); beteiligt sich ein Aktionär als Nebenpartei an einem Organisationsmängelverfahren, kann er sich als streitgenössischer Nebenintervenient in Widerspruch zu den Prozesshandlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen (E. 2.3.7).
| Hauptpartei; Nebenintervenient; Urteil; Nebenintervention; Recht; Aktionär; Nebenintervenienten; Organisation; Zivilprozess; Gesuch; Hauptparteien; Gesuchsgegnerin; Widerspruch; Aktionäre; Rechtsmittel; Prozesshandlung; Zivilprozessordnung; Regel; Prozesshandlungen; Bezirksgericht; Aktionären; Aktien |
118 II 363 | Bestimmung des Streitwerts (Art. 36 Abs. 3 OG). Soweit ein Schadenszins akzessorisch zu einer streitigen Kapitalforderung und nicht als eigenständige Forderung geltend gemacht wird, ist er bei der Ermittlung des Streitwerts nicht mitzuzählen.
| Streitwert; Schadens; Zinsen; Berufung; Forderung; Schadenszins; Kapital; Hauptforderung; Kapitalforderung; Streitwertes; Urteil; Streitwerts; Ermittlung; Erwägungen; Betracht; Schadenersatzforderung; Bestandteil; Schuldnerverzug; Berechnung; Rechtsprechung; Bundesgericht; POUDRET; Zivilsachen; STRÄULI/MESSMER; LEUCH; Forderungen; Akzessorietät |