Codice penale svizzero (CPS) Art. 45

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 45 CPS dal 2024

Art. 45 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 45 Successo del periodo di prova

Se il condannato supera con successo il periodo di prova, la pena sospesa non è più eseguita.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 45 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230463Rechtswidriger Aufenthalt und WiderrufBeschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Vorinstanz; Person; Kantons; Berufung; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Staatsanwalt; Polizei; Obergericht; Staatsanwaltschaft; Personen; Aufenthalt; Entscheid; Gericht; Kontrolle; Schweiz; Winterthur; Sinne; Zusatzstrafe; Recht; Personenkontrolle; Anhaltung; Winterthur/Unterland; Aufenthalts; Probezeit; Obergerichts
ZHSB230147Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Kokain; Aussage; Aussagen; Urteil; Berufung; Betäubungsmittel; Waffen; BetmG; Sinne; Person; Recht; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Personen; Übertretung; Probe; Quarzsand; Gericht; Waffengesetz; Berufungsverhandlung; Übergabe; Staatsanwalt
Dieser Artikel erzielt 420 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 I 225Art. 29 Abs. 3 BV; Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Massnahmevollzug. Ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung besteht nur für ein konkretes Verfahren (z.B. Prüfung einer (probeweisen) Entlassung, von Vollzugslockerungen oder einzelnen Anordnungen), nicht jedoch für die gesamte Dauer des Vollzugs betreffend Ausgestaltung der Massnahme (Vollzugsplanung) sowie deren regelmässige Überprüfung (E. 2.4). Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung für ein Verfahren um Urlaubsgewährung im konkreten Fall bejaht (E. 2.5). Vollzug; Recht; Vollzugs; Anspruch; Verfahren; Massnahme; Vollzugsplan; Rechtsverbeiständung; Urlaubs; Vollzug; Überprüfung; Verwahrte; Vollzugslockerung; Vollzugslockerungen; Vollzugsplanung; Verwahrung; Freiheit; Urlaubsgewährung; Verwahrten; Justiz; Person; Kanton; Entlassung; Verbeiständung; Entscheid; Gesuch; Bewilligung; ährliche
128 IV 241Art. 43 StGB; Vollstreckung aufgeschobener Strafen. Psychiatrische Begutachtung bei der Anordnung, Abänderung oder Aufhebung von Massnahmen gemäss Art. 43 StGB. Zusammenfassung der Rechtsprechung. Anforderungen an die Aktualität eines Gutachtens. Massnahme; Gutachten; Therapie; Massnahmen; Entscheid; Vorinstanz; Vollzug; Vollzug; Behandlung; Begutachtung; Anordnung; Fragen; Recht; Abänderung; Vollzugs; Fachkommissionen; Fälle; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Gutachtens; Bundesgericht; Therapeuten; Richter