Swiss Criminal Code (SCC) Art. 45

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 45 SCC from 2024

Art. 45 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 45 Successful completion of probation

If the offender is of good conduct until the expiry of the probationary period, the postponed sentence is not executed.


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Art. 45 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230463Rechtswidriger Aufenthalt und WiderrufBeschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Vorinstanz; Person; Kantons; Berufung; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Staatsanwalt; Polizei; Obergericht; Staatsanwaltschaft; Personen; Aufenthalt; Entscheid; Gericht; Kontrolle; Schweiz; Winterthur; Sinne; Zusatzstrafe; Recht; Personenkontrolle; Anhaltung; Winterthur/Unterland; Aufenthalts; Probezeit; Obergerichts
ZHSB230147Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Kokain; Aussage; Aussagen; Urteil; Berufung; Betäubungsmittel; Waffen; BetmG; Sinne; Person; Recht; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Personen; Übertretung; Probe; Quarzsand; Gericht; Waffengesetz; Berufungsverhandlung; Übergabe; Staatsanwalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 I 225Art. 29 Abs. 3 BV; Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Massnahmevollzug. Ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung besteht nur für ein konkretes Verfahren (z.B. Prüfung einer (probeweisen) Entlassung, von Vollzugslockerungen oder einzelnen Anordnungen), nicht jedoch für die gesamte Dauer des Vollzugs betreffend Ausgestaltung der Massnahme (Vollzugsplanung) sowie deren regelmässige Überprüfung (E. 2.4). Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung für ein Verfahren um Urlaubsgewährung im konkreten Fall bejaht (E. 2.5). Vollzug; Recht; Vollzugs; Anspruch; Verfahren; Massnahme; Vollzugsplan; Rechtsverbeiständung; Urlaubs; Vollzug; Überprüfung; Verwahrte; Vollzugslockerung; Vollzugslockerungen; Vollzugsplanung; Verwahrung; Freiheit; Urlaubsgewährung; Verwahrten; Justiz; Person; Kanton; Entlassung; Verbeiständung; Entscheid; Gesuch; Bewilligung; ährliche
128 IV 241Art. 43 StGB; Vollstreckung aufgeschobener Strafen. Psychiatrische Begutachtung bei der Anordnung, Abänderung oder Aufhebung von Massnahmen gemäss Art. 43 StGB. Zusammenfassung der Rechtsprechung. Anforderungen an die Aktualität eines Gutachtens. Massnahme; Gutachten; Therapie; Massnahmen; Entscheid; Vorinstanz; Vollzug; Vollzug; Behandlung; Begutachtung; Anordnung; Fragen; Recht; Abänderung; Vollzugs; Fachkommissionen; Fälle; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Gutachtens; Bundesgericht; Therapeuten; Richter