StPO Art. 449 - Zuständigkeit

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 449 StPO vom 2024

Art. 449 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 449 Zuständigkeit

1 Verfahren, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes hängig sind, werden von den nach neuem Recht zuständigen Behörden weitergeführt, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes vorsehen.

2 Konflikte über die Zuständigkeit zwischen Behörden des gleichen Kantons entscheidet die Beschwerdeinstanz des jeweiligen Kantons, solche zwischen Behörden verschiedener Kantone oder zwischen kantonalen und eidgenössischen Behörden das Bundesstrafgericht.


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Art. 449 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2012/476-érant; énale; édéral; Indemnité; ègle; Instruction; Action; évrier; CPP-VD; éfense; ègue; CPP-CH; ègles; évenu; Accusation; Espèce; Intéressé; émoignage; Autorité; écembre; écision; éré
VD2012/134-édure; érant; énale; édéral; Indemnité; ègle; éfense; CPP-VD; écembre; Accusation; CPP-CH; ègles; édures; évenu; Espèce; Instruction; Application; énéral; Indemnisation; Agissant; étent; Affaire; Thélin
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2011.19Verrechnung (Art. 442 Abs. 4 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).Bundes; Recht; Beschwer; Entscheid; Kammer; Verfahren; Apos;; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Entschädigung; Verfahrens; Beschwerdeführers; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Bluntschli; Verrechnung; Betäubungsmittel; Urteil; StBOG; Rechtspflege; Anklage; Entscheide; Verfügung; Eingabe; Ersatz; Anstiftung; Zeugnis; Ersatzforderung; Höhe
BG.2011.3Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO).Gericht; Gerichtsstand; Kanton; Solothurn; Staatsanwaltschaft; Kantons; Zuständig; Zuständigkeit; Solothurn-Lebern; Recht; Verfügung; Inkrafttreten; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Richteramt; Verfahren; Parteien; Gerichtsstands; Verfahren; Kommentar; Basel; Erwägung; Hauptverhandlung; Bundesstrafgerichts; Gerichtsstandes; Unternehmen