Zivilgesetzbuch (ZGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 444 ZGB vom 2024

Art. 444 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 444 B. Prüfung der Zuständigkeit

1 Die Erwachsenenschutzbehörde prüft ihre Zuständigkeit von Amtes wegen.

2 Hält sie sich nicht für zuständig, so überweist sie die Sache unverzüglich der Behörde, die sie als zuständig erachtet.

3 Zweifelt sie an ihrer Zuständigkeit, so pflegt sie einen Meinungsaustausch mit der Behörde, deren Zuständigkeit in Frage kommt.

4 Kann im Meinungsaustausch keine Einigung erzielt werden, so unterbreitet die zuerst befasste Behörde die Frage ihrer Zuständigkeit der gerichtlichen Beschwerdeinstanz.


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Art. 444 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ160082Negativer Kompetenzkonflikt nach Art. 444 Abs. 4 ZGBBeistand; KESB-act; Bezirksrat; Wallis; Beistands; Beistandschaft; Beschwerdeführers; Massnahme; Wohnsitz; Bruder; Entscheid; Behörde; Urteil; Behörden; Verfahren; Kanton; Übertragung; Zuständigkeit; Gemeinde; BR-act; Stadt; Erbteilung; Mutter; Klinik; Bezirksrates; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Zürcher
ZHPA150008Zurückbehaltung in einer Psychiatrischen KlinikVorinstanz; Entlassung; Klinik; Schlössli; Psychiatrische; Entlassungsgesuch; Entscheid; Unterbringung; Sinne; Psychiatrischen; Verfahren; Eingabe; Verfügung; Bezirksgericht; Beurteilung; Gericht; Abweisung; Behandlung; Akten; Gesuch; Entlassungsgesuchs; Obergericht; Meilen; Unterbringungsentscheid; Antrag; Leitung; Person; ändig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.292-Wohnsitz; Beistand; Zuständigkeit; Person; Erwachsenenschutz; Verwaltungsgericht; Wohnheim; Absicht; Lebensmittelpunkt; Beistandschaft; Psychiatrie; Aufenthalt; Gemeinde; Beistandes; Erwachsenenschutzmassnahme; Antrag; Wohnsitzbegründung; Sozialdienst; Urteil; Entscheid; Wohnsitzes; Erwachsenenschutzmassnahmen; Behörde; Verbleibens; Wohnung
SOVWBES.2021.501-Recht; Entscheid; Dorneck; Vorinstanz; Besuch; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Kindsvater; Besuchsrecht; Verkehr; Eingabe; Kindsmutter; Verfahren; Verfahren; Rechtspflege; Beschwerde; Kontakt; Verwaltungsgericht; Kindes; Besuchsrechts; Urteil; Monika; Tochter; Parteien; Beistand; Akten; Massnahme
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 237 (5A_151/2017)Art. 5 Abs. 2 HEsÜ; Aufrechterhaltung der schweizerischen Zuständigkeit bei Wegzug in einen Nichtvertragsstaat. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen Nichtvertragsstaat gilt für hängige Verfahren der Grundsatz der perpetuatio fori (E. 2.3 und 2.5). ändig; HEsÜ; Erwachsene; Erwachsenen; Aufenthalt; Erwachsenenschutz; Zuständigkeit; Kindes; Vertragsstaat; HKsÜ; Recht; Verfahren; Spanien; Haager; Bericht; Wegzug; Nichtvertragsstaat; Behörden; Übereinkommen; Schutz; Erwachsenenschutzverfahren; Stuttgart; Urteil; Verfahrens; Beschwerdeführers; LAGARDE
141 III 353Erwachsenenschutz; Entscheid der kantonalen Beschwerdeinstanz; Legitimation zur Beschwerde in Zivilsachen; Art. 76 Abs. 1 lit. a und b BGG. Zur Beschwerdebefugnis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in ihrer Eigenschaft als verfügende Behörde (E. 4 und 5). Entscheid; Verfahren; Behörde; Erwachsenenschutz; Interesse; Bundesgericht; Person; Urteil; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Verwaltungsgericht; Parteistellung; Beschwerdeinstanz; Zivilsachen; Erwägungen; Interessen; Rubrum; Beschwerdeberechtigung; Personen; Aufgabe; Gemeinwesen; Innerschwyz; Legitimation; Beschwerdebefugnis; Eigenschaft; Verwaltungsgerichts; Botschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, Marti, AuerBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2014
Geiser, Marti, AuerBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2014