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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 44 (1) Verpflichtung zur Rechtshilfe
Die Behörden des Bundes und der Kantone sind zur Rechtshilfe verpflichtet, wenn Straftaten nach Bundesrecht in Anwendung dieses Gesetzes verfolgt und beurteilt werden.
(1) Die Berichtigung der RedK der BVers vom 10. Nov. 2014, veröffentlicht am 25. Nov. 2014 betrifft nur den französischen Text (AS 2014 4071).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS160010 | Kostenrechnung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Recht; SchKG; Schuldbetreibung; Konkurs; Recht; Schuldbetreibungs; Kanton; Aufsichtsbehörde; Beschwerdegegner; Konkurssachen; Auskunft; Rechtshilfe; Verfahren; Pfäffikon; Bezirksgericht; Verfahren; Betreibungsregister; Kostenrechnung; Beschluss; Bestimmungen; Bundesrecht; Gebühr; Verwaltungsbehörden; Bundesgericht; Obergericht; Befehl; Geschäft; Beschwerdeverfahren; Entscheid |
ZH | SB150126 | Fahren in fahrunfähigem Zustand | Beschuldigte; Beschuldigten; Polizei; Rastplatz; Kollege; Aussage; Motor; Berufung; Busse; Kollegen; Geldstrafe; Hinweis; Aussagen; Arbeit; Einvernahme; Autobahn; Urteil; Freundin; Motorhaube; Polizist; Staatsanwalt; ächlich |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2015.9 (AG.2020.648) | ad 1 und 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (ad 1: BGer 6B_85/2021) (ad 2: BGer 6B_1208/2020) | Berufung; Berufungskläger; Akten; Gericht; Recht; Steuer; Geschäft; Franchising; Geschäfts; Berufungsklägers; Staat; Berufungsverhandlung; Staatsanwalt; Verfahren; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Urteil; Rechte; Ausführung; Ausführungen; Gerichts; Eingabe; Beweis; Aktien; Vorinstanz |
BS | SB.2015.9 (AG.2018.124) | ad 1: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (BGer 6B_396/2018 vom 15.11.2018: Rückweisung) ad 2: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung (Bereicherungsabsicht), mehrfache Urkundenfälschung, etc. (BGer 6B_383/2018 vom 15.11.2018: Rückweisung) | Berufung; Berufungskläger; Akten; Recht; Geschäft; Gericht; Steuer; Staatsanwalt; Geschäfts; Franchising; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Berufungsklägers; Rechte; Urteil; Recht; Aktien; Ausführung; Vorinstanz; Verfahren; Ausführungen; Gericht; Anklage; Über |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 IV 105 (6B_640/2015) | Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer. Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug im Sinne von Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB umfasst auch den Freiheitsentzug zwischen der rechtskräftigen sowie vollstreckbaren Massnahmeanordnung und dem effektiven Behandlungsbeginn (E. 4 und 5). | Massnahme; Behandlung; Freiheit; Freiheitsentzug; Anstalt; Urteil; Haftanstalt; Sicherheitshaft; Recht; Vollzug; Entscheid; Anordnung; Gericht; Unterbringung; Vollzugs; Schweiz; Bezirksgericht; Verlängerung; Massnahmen; Massnahmeunterworfene; Beginn; Massnahmedauer; Aufenthalt; Behandlungsbeginn |
115 III 1 | Art. 44 SchKG; Vermögensbeschlagnahme zur Deckung von Untersuchungs-, Prozess- und Strafvollzugskosten (§ 83 StPO des Kantons Zürich). Aufgrund von Art. 44 SchKG können die Kantone die Beschlagnahme von Vermögen des Angeschuldigten zur Deckung von Untersuchungs-, Prozess- und Strafvollzugskosten vorsehen. Diese Beschlagnahmemöglichkeit erstreckt sich nicht nur auf Gegenstände oder Vermögenswerte, die einen bestimmten Zusammenhang mit den verfolgten Straftaten aufweisen (E. 3 und 4; Präzisierung der Rechtsprechung). | Beschlag; Konkurs; SchKG; Beschlagnahme; Recht; Verfahren; Untersuchung; Staat; Kantone; Untersuchungs; Vermögens; Deckung; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Konkursmasse; Vollzugskosten; Angeschuldigten; Rechtsprechung; Durchsetzung; Kostenforderungen; Forderung; Staatsanwaltschaft; Untersuchungs-; Vermögenswerte; Zusammenhang; Entscheid; Sicherung; Zwangsvollstreckung; Schuldbetreibungs; önne |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2024.21 | Urteil; Urteils; Kammer; Apos;; Bundesanwaltschaft; Berufung; Urteilsvollzug; Verteidigung; Entscheid; Schuld; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Verhältnisse; Person; Einzelrichterin; Vollzug; Gesuch; Bedürftigkeit; Kommentar; Forderung; Ruckstuhl; Behörde; Tribunal; Rückzahlungspflicht; Dispositiv; Eidgenossenschaft; Rechtskraft; Formular; Vollzugsbehörde | |
SK.2014.53 | Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 Abs. 1 StGB); Rückweisung durch Bundesgericht. | Bundes; Richt; Urteil; Verfahren; Bundesgericht; Apos;; Geschäft; Geschäfts; Beschuldigte; Geheim; E-Mail; Privatklägerschaft; Verfahrens; Bundesgerichts; Fabrikations; Recht; Geschäftsgeheimnis; Bundesanwaltschaft; Geschäftsgeheimnisse; Entschädigung; Bezug; Beschuldigten; Bundesstrafgericht; Verfahren; Fabrikationsoder; Anklage; Sache; Verletzung; Geheimhaltung; Privatklägerin |