Art. 439 2. Kapitel: Vollstreckung der Strafentscheide Vollzug von Strafen und Massnahmen
1 Bund und Kantone bestimmen die für den Vollzug von Strafen und Massnahmen zuständigen Behörden sowie das entsprechende Verfahren; besondere Regelungen in diesem Gesetz und im StGB (1) bleiben vorbehalten.
2 Die Vollzugsbehörde erlässt einen Vollzugsbefehl.
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4 Zur Durchsetzung des Vollzugsbefehls kann die Vollzugsbehörde die verurteilte Person verhaften oder ausschreiben lassen oder ihre Auslieferung verlangen.
(1) SR 311.0Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220272 | Rechtswidriger Aufenthalt | Schuldig; Beschuldigte; Gericht; Geldstrafe; Urteil; Lichen; Beschuldigten; Berufung; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Amtlich; Amtliche; Gericht; Rückführung; Sinne; Umwandlung; Bundesgericht; Verfahren; Tagessätzen; Entscheid; Staatsanwalt; Aufenthalt; Tagessatz; Gerichtskasse; Amtlichen; Berufungsverfahren; EU-Rückführungsrichtlinie; Werden; Staatsanwaltschaft |
ZH | SF140006 | Anordnung / Überprüfung der Sicherheitshaft zur Sicherung des Vollzugs einer stationären Massnahme | Gesuchsgegner; Massnahme; Stationäre; Schuldig; Beschuldigte; Vollzug; Behandlung; Angeordnet; Urteil; Sicherheit; Sicherheitshaft; Stationären; Sinne; Beschuldigten; Recht; Person; Werden; Verfahren; Bedingte; Angeordnete; Gutachten; Flucht; Gesuchsgegners; Kantons; Vollzugs; Staatsanwaltschaft; Stehend; Drohung; Vorladung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2017.147 (AG.2018.80) | Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde (BGer 1B_110/2018 vom 8. Mai 2018) | |
AG | AGVE 2014 92 | AGVE - Archiv 2014 Strafprozessrecht 463 II. Strafprozessrecht 92 Sicherheitshaft Die Jugendstaatsanwaltschaft ist zuständig,... |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 267 (6B_40/2020) | Regeste Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1). | Vollzug; Vollzugs; Beschwerde; Kinder; Recht; Vollzug; Beschwerdeführerin; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Urteil; Person; Kindern; Luzern; Mutter; Vollzugsform; Besuch; Kanton; Rechte; Betreuung; Kindeswohl; Vorinstanz; Vollzugs; Kantons; Trennung; Grosshof; Sinne; Rechtlich; Justiz |
142 IV 105 (6B_640/2015) | Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer. Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug im Sinne von Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB umfasst auch den Freiheitsentzug zwischen der rechtskräftigen sowie vollstreckbaren Massnahmeanordnung und dem effektiven Behandlungsbeginn (E. 4 und 5). | Massnahme; Behandlung; Freiheit; Stationäre; Freiheitsentzug; Anstalt; Stationären; Urteil; Haftanstalt; Verbundene; Sicherheitshaft; Therapeutisch; Therapeutische; HEER; Beschwerde; Entscheid; Anordnung; Effektiv; Gericht; Gerichtlich; Unterbringung; Rechtskräftig; Vollzugs; Effektive; Schweiz; Gerichtliche; Rechtskräftigen; Bezirksgericht; Einhalb; Verlängerung |