CCS Art. 431 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 431 CCS dal 2024

Art. 431 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 431 C. Verifica periodica

1 Al più tardi sei mesi dopo l’inizio del ricovero, l’autorit di protezione degli adulti accerta se le condizioni dello stesso sono ancora adempiute e se l’istituto è ancora idoneo.

2 Nel corso dei sei mesi seguenti effettua una seconda verifica. In seguito procede alla verifica quando sia necessario, ma almeno una volta all’anno.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 431 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230008ZwangsmedikationZwang; Vorinstanz; Zwangsmedikation; Klinik; Entscheid; Verfügung; Beschwerdeführers; Bezirk; Anordnung; Uster; Zwangsbehandlung; Verfahren; Dübendorf; Datum; Bezirksgericht; Xeplion; Akten; Zuständig; Einzelgericht; Spritze; Recht; Obergericht; Kantons; Oberrichterin; Zuständigkeit; Verlängerung; Eingabe; Poststempel; önne
ZHPA220049ZwangsmedikationBehandlung; Unterbringung; Zwangsmedikation; Person; Klinik; Massnahme; Anordnung; Voraussetzung; Zustand; EISER/ETZENSBERGER; Verfügung; Störung; Vorinstanz; Behandlungsplan; Zustimmung; Gutachter; Betreuung; Recht; Anhörung; Voraussetzungen; Bundesgericht; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.396-Entscheid; Recht; Thal-Gäu; Kindes; Unterbringung; Kindsmutter; Kindsvater; Eltern; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Betreuung; Aufenthalt; Aufenthalts; Kindseltern; Verwaltungsgericht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Massnahme; Besuch; Urteil; Beiständin; Pflegefamilie; Besuchsrecht; Beschwerde; Gehör; Anhörung; Familie; Entzug; Massnahmen; Schweizerische
SOVWBES.2021.148-Gewicht; Kindsmutter; Platz; Platzierung; Massnahme; Gewichts; Familie; Entscheid; Kinder; Kindsvater; Kindes; Mutter; Eltern; Termin; Unterbringung; Beiständin; Wohnheim; Setting; Bereich; Massnahmen; Schule; Woche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
84 II 677Ende der Bevormmundung (Art. 431 ff. ZGB). Die Vormundschaft über eine zu Freiheitsstrafe verurteilte Person (Art. 371 ZGB) bleibt bei bedingter Entlassung bis auf weiteres bestehen (Art. 432 Abs. 2 ZGB). Sie kann jedoch, wenn der Entlassene der vormundschaftlichen Fürsorge nicht mehr bedarf, von der zuständigen Behörde noch während des Laufes der Probezeit, jedenfalls nach dem normalen Endtermin der Strafe, aufgehoben werden (in sinngemässer Anwendung von Art. 433 Abs. 2 ZGB). Gerichts- und Parteikosten (Art. 156 und 159 OG). Vormundschaft; Entlassung; Probezeit; Gesuch; ährend; Aufhebung; Entscheid; Basel-Stadt; Behörde; Bevormundung; Dauer; Schutz; ändige; Vormundschaftsbehörde; Regierungsrat; Gesuchsteller; Berufung; Bundesgericht; Beendigung; Kantons; Regel; Recht; Entlassene; Fürsorge; üsse; ässig; Zeitschrift; Fälle; ültig; Architekt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas GeiserBasler Kommentar ZGB2018