CC Art. 431 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 431 CC de 2024

Art. 431 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 431 C. Examen périodique

1 Dans les six mois qui suivent le placement, l’autorité de protection de l’adulte examine si les conditions du maintien de la mesure sont encore remplies et si l’institution est toujours appropriée.

2 Elle effectue un deuxième examen au cours des six mois qui suivent. Par la suite, elle effectue l’examen aussi souvent que nécessaire, mais au moins une fois par an.


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Art. 431 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230008ZwangsmedikationZwang; Vorinstanz; Zwangsmedikation; Klinik; Entscheid; Verfügung; Beschwerdeführers; Bezirk; Anordnung; Uster; Zwangsbehandlung; Verfahren; Dübendorf; Datum; Bezirksgericht; Xeplion; Akten; Zuständig; Einzelgericht; Spritze; Recht; Obergericht; Kantons; Oberrichterin; Zuständigkeit; Verlängerung; Eingabe; Poststempel; önne
ZHPA220049ZwangsmedikationBehandlung; Unterbringung; Zwangsmedikation; Person; Klinik; Massnahme; Anordnung; Voraussetzung; Zustand; EISER/ETZENSBERGER; Verfügung; Störung; Vorinstanz; Behandlungsplan; Zustimmung; Gutachter; Betreuung; Recht; Anhörung; Voraussetzungen; Bundesgericht; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.396-Entscheid; Recht; Thal-Gäu; Kindes; Unterbringung; Kindsmutter; Kindsvater; Eltern; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Betreuung; Aufenthalt; Aufenthalts; Kindseltern; Verwaltungsgericht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Massnahme; Besuch; Urteil; Beiständin; Pflegefamilie; Besuchsrecht; Beschwerde; Gehör; Anhörung; Familie; Entzug; Massnahmen; Schweizerische
SOVWBES.2021.148-Gewicht; Kindsmutter; Platz; Platzierung; Massnahme; Gewichts; Familie; Entscheid; Kinder; Kindsvater; Kindes; Mutter; Eltern; Termin; Unterbringung; Beiständin; Wohnheim; Setting; Bereich; Massnahmen; Schule; Woche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
84 II 677Ende der Bevormmundung (Art. 431 ff. ZGB). Die Vormundschaft über eine zu Freiheitsstrafe verurteilte Person (Art. 371 ZGB) bleibt bei bedingter Entlassung bis auf weiteres bestehen (Art. 432 Abs. 2 ZGB). Sie kann jedoch, wenn der Entlassene der vormundschaftlichen Fürsorge nicht mehr bedarf, von der zuständigen Behörde noch während des Laufes der Probezeit, jedenfalls nach dem normalen Endtermin der Strafe, aufgehoben werden (in sinngemässer Anwendung von Art. 433 Abs. 2 ZGB). Gerichts- und Parteikosten (Art. 156 und 159 OG). Vormundschaft; Entlassung; Probezeit; Gesuch; ährend; Aufhebung; Entscheid; Basel-Stadt; Behörde; Bevormundung; Dauer; Schutz; ändige; Vormundschaftsbehörde; Regierungsrat; Gesuchsteller; Berufung; Bundesgericht; Beendigung; Kantons; Regel; Recht; Entlassene; Fürsorge; üsse; ässig; Zeitschrift; Fälle; ültig; Architekt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas GeiserBasler Kommentar ZGB2018