Legge federale sui diritti politici (LDP) Art. 43

Zusammenfassung der Rechtsnorm LDP:



Art. 43 LDP dal 2022

Art. 43 Legge federale sui diritti politici (LDP) drucken

Art. 43 Proclamazione degli eletti e ordine di subentro

1 Fra i candidati di una stessa lista sono eletti, nei limiti dei mandati ricevuti, coloro che hanno ottenuto il maggior numero di voti.

2 I candidati non eletti subentreranno nell’ordine dei voti ottenuti.

3 In caso di parit di voti, decide la sorte.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 43 Legge federale sui diritti politici (BPR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 60/2016/39 Kantonsratswahl; Nachzählung, Losentscheid - Art. 34 Abs. 2 BV; Art. 2e Abs. 1 und Art. 26a WahlG; § 34 Proporzwahlverordnung. Bei der Proporzwahl für den Kantonsrat ist nur dann eine Nachzählung vorzuneh-men, wenn hinreichende Verdachtsmomente für Unregelmässigkeiten bestehen. Ist dies nicht der Fall, ist bei Stimmengleichheit auf einer Liste direkt das Los zu ziehen (Mehrheitsmeinung; E. 4.5). Der Umstand, dass in Neuhausen am Rheinfall überdurchschnittlich viele ungültige Wahlzettel gezählt worden sind, begründet für sich allein keinen Verdacht auf Un-richtigkeit des Ergebnisses (E. 5.1.2). Kanton; Zählung; Kantons; Kantonsrat; WahlG; Recht; Kantonsrats; Proporzwahl; Stimmen; Liste; Unregelmässigkeit; Regierungsrat; Abstimmung; Proporzwahlverordnung; Unregelmässigkeiten; Wahlzettel; Ergebnis; Kantonsratswahl; Auffassung; Regelung; Neuhausen; Verdacht; Gemeinde; Abstimmungs; Rhein; Rheinfall; ählt