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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 425 StPO vom 2024

Art. 425 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 425 Stundung und Erlass

Forderungen aus Verfahrenskosten können von der Strafbehörde gestundet oder unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der kostenpflichtigen Person herabgesetzt oder erlassen werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 425 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230429NichtanhandnahmeRecht; Ernährung; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegner; Spital; Eltern; Körper; Nahrung; Anzeige; Verhalten; Zürich-Limmat; Nichtanhandnahmeverfügung; Körperverletzung; Pflicht; Verfahren; Unterlassung; Nahrungszufuhr; Sonde; Verfügung; Standort; Zeitraum; Rechtsvertreter; Ernährungssituation
ZHUE230217EinstellungStaatsanwaltschaft; Einstellung; Untersuchung; Recht; Verfügung; Verfahren; Anklage; Winterthur/Unterland; Verfahrens; Beschluss; Prozessführung; Tatverdacht; Rechtsmittel; Bundesgericht; Präsident; Einstellungsverfügung; Drohung; Eingabe; Anzeige; Vorwürfe; Kammer; Untersuchungsakten; Entscheid; Schulzeit; äftig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVW190006KostenerlassObergericht; Entscheid; Gesuch; Kostenerlass; Erlass; Obergerichts; Inkasso; Rekurs; Kanton; Entscheide; Inkassos; Kantons; Verwaltungskommission; Bezirksgericht; Inkassostelle; Zentrale; Verfahren; Dielsdorf; Rekurskommission; Gesuchs; Bezirksgerichts; Rechnung; Rechtsmittel; Rechtspflege; Beschluss; Rechtsvertreter; Zeitpunkt; Erlassgesuch
ZHVW190007KostenerlassObergericht; Kostenerlass; Gesuch; Entscheid; Erlass; Obergerichts; Kanton; Inkasso; Rekurs; Kantons; Inkassos; Verwaltungskommission; Inkassostelle; Zentrale; Entscheide; Verfahren; Rekurskommission; Kammer; Gesuchs; Rechnung; Rechtsmittel; Verfügung; Erlassgesuch; Kostenerlassgesuch; Rechtspflege; Bestimmungen; Kostenentscheid; Verfahren
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Schweizer, Lieber, WohlersBasler Schweizerische Strafprozessordnung2023
Donatsch, Schweizer, Lieber, WohlersBasler Schweizerische Strafprozessordnung2023