Loi fédérale sur la circulation routière (LCR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm LCR:



Art. 42 LCR de 2024

Art. 42 Loi fédérale sur la circulation routière (LCR) drucken

Art. 42 Incommodités éviter

1 Le conducteur doit veiller ne pas incommoder les usagers de la route et les riverains, notamment en provoquant du bruit, de la poussière, de la fumée ou des odeurs qu’il peut éviter; il devra veiller le plus possible ne pas effrayer les animaux.

2 L’emploi de haut-parleurs montés sur des véhicules automobiles est interdit, sauf pour renseigner les passagers. L’autorité compétente selon le droit cantonal peut autoriser des exceptions dans des cas particuliers.


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Art. 42 Loi fédérale sur la circulation routière (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230134Betrug etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Kredit; Fahrzeug; Umsatz; Sinne; Berufung; Verteidigung; Urteil; Covid; Recht; Covid-; Vorinstanz; Zusammenhang; Konto; Fahrzeuge; Sachverhalt; Treuhänder; Privatklägerin; Gerichtskasse; Beweis; Staats; Staatsanwaltschaft; Verletzung; Zeuge; Umsatzerlös
ZHSB170350Grobe Verletzung der VerkehrsregelnBeschuldigte; Beschuldigten; Zeuge; Richt; Vorinstanz; Berufung; Verteidigung; Autobahn; Aussage; Aussagen; Richtung; Verkehr; Fahrzeug; Einvernahme; Zeugen; Busse; Fahrt; Urteil; Geldstrafe; Strasse; Verkehrsregeln; Sperrfläche; Tagessätze; Behörde; Anklagebehörde
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.68 (AG.2016.521)Verletzung der Verkehrsregeln,grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Fahren in fahrunfähigem Zustand (Motorfahrzeug, qualifizierte Atemalkoholkonzentration oder Blutalkoholkonzentration)Berufung; Person; Berufungskläger; Personenwagen; Polizei; Fahrzeug; Polizeibeamte; Verkehr; Gericht; Polizeibeamten; Clarastrasse; Urteil; Verletzung; Verkehrsregeln; Sachverhalt; Claraplatz; Zeitpunkt; Zeuge; Beamte; Gerichts; Verfahren; Berufungsklägers; Aussagen; Gericht; Hammerstrasse; Sachverhalts; Beamten; Motor
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 IV 324Art. 42 Abs. 1 SVG, Art. 34 Abs. 2 VRV. Die Bestimmungen dienen u.a. der Lufthygiene und der allgemeinen Lärmbekämpfung. Nicht erforderlich ist, dass sich Personen in der Nähe des Motorfahrzeugs aufhalten. Das Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Personenwagens, um diesen aufzuheizen, stellt eine vermeidbare Belästigung dar und ist deshalb unzulässig. Motor; Fahrzeug; Urteil; Schuldspruch; Nichtigkeitsbeschwerde; Lärm; Kantons; Lufthygiene; Personen; Belästigung; Allmend; Umgang; Abgase; Generalprokurator; Bestimmungen; Nähe; Laufenlassen; Motors; Sachverhalt; Personenwagen; Verbindung; Bundesgericht; Interesse; Aufhebung; Verkehr; Wagen; Fahrzeugführer
97 II 216Art. 62 SVG, Art. 42 Abs. 1 und 2 OR. 1. Substanzierungspflicht nach kantonalem Recht und Beweispflicht bei Schaden, der sich ziffermässig nicht nachweisen lässt (Erw. 1). 2. Fall eines Anwalts, der infolge Unfalls die Arbeitszeit eines Monats nicht ausnützen konnte; Anhaltspunkte, die es dem Richter erlauben, den Erwerbsausfall durch Schätzung zu ermitteln (Erw. 2). Schaden; Arbeit; Anwalt; Beweis; Unfall; Urteil; Richter; Schadens; Arbeitszeit; Anhaltspunkte; Erwerbsausfall; Schätzung; Obergericht; Substanzierung; Bundesgericht; Tatsache; Kanton; Helvetia-Unfall; Recht; Monats; Betrag; Arbeitsunfähigkeit; öglich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2010.31Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 2-5 i.V.m. Art. 19 Ziff. 2 lit. b und c aBetmG), versuchte Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), versuchte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), evtl. strafbare Vorbereitungshandlungen zu Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 183 Ziff. 1 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 StGB), Gehilfenschaft zu strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 i.V.m. Art. 25 StGB)ändlich; Bundes; Betäubungsmittel; Apos;; Recht; Verfahren; Beschuldigte; Person; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Telefon; Vorbereitung; BetmG; Gespräch; Täter; Hanfs; Vorbereitungshandlung; Betäubungsmittelgesetz; Beschuldigten; Anklage; Vorbereitungshandlungen; Verteidiger; Urteil

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WaldmannBasler Kommentar Strassenverkehrsgesetz2014