SCC Art. 406 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 406 SCC from 2024

Art. 406 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 406 B. Relationship with the client

1 The deputy shall carry out his or her tasks in the interests of the client, take account of the client'"s opinions, where possible, and respect the client'"s desire to organise his or her life in a way that corresponds to his or her abilities and accords with his or her wishes and ideas.

2 The deputy shall try to develop a relationship of mutual trust with the client and to prevent any deterioration in the client'"s debility or to reduce the effect thereof.


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Art. 406 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ150037ErwachsenenschutzmassnahmenBeistand; Klinik; Winterthur; Beistandschaft; Recht; Massnahme; Beschwerdeführers; Bezirk; Vormundschaftsbehörde; Einkommen; Entscheid; Andelfingen; Unterstützung; Sinne; Wohnung; Angelegenheiten; Beiständin; Zugriff; Massnahmen; Über; Urteil; Vater; Anordnung; Einkommens; Rechnung; Person
ZHPQ140001Zustimmung LiegenschaftenverkaufBeistand; Bezirk; Verfahren; Beschluss; Horgen; Recht; Entscheid; Kaufvertrag; Bezirksrat; Gehör; Dispositiv; Verkauf; Liegenschaft; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Urteil; Beiständin; Zustimmung; Erwachsenenschutz; Umwandlung; Beistandschaft; Antrag; Anspruch; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Meinung; Bezirksrates; Kindes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.426BeistandschaftBeistand; Person; Beistandschaft; Massnahme; Familie; Vertretung; Verwaltung; Vertretungsbeistandschaft; Angelegenheiten; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheid; Erwachsenenschutzbehörde; Vater; Vermögensverwaltung; Massnahmen; Unterstützung; Tochter; Interessen; Bereich; Behinderung; Aufgabe; Schweiz; Rechtspflege; Olten-Gösgen
SOVWBES.2017.473BeistandschaftRecht; Beistand; Beschwerde; Verfahren; Beistands; Verfügung; Beistandschaft; Entscheid; Antrag; Verwaltung; Vorinstanz; Renteneinkommen; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Rechtsanwalt; Verfügungsmacht; Rechtspflege; Verhältnisse; Massnahme; Krankenkassenprämie; Rückstellung; Stellung; Mietzins; Stellungnahme; Rechtsbegehren; ürde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 II 405Entmündigung gemäss Art. 370 ZGB. Langjähriges gewohnheitsmässiges Delinquieren stellt lasterhaften Lebenswandel im Sinne von Art. 370 ZGB dar. Sind Grund und Voraussetzungen zu daheriger Bevormundung gegeben, so wird diese durch bereits bestehende strafrechtliche Vorbeugungsmassnahmen - bedingte Entlassung mit Schutzaufsicht, Androhung der Verwahrung - nicht überflüssig gemacht. Entmündigung; Bezirksrat; Bevormundung; Schutz; Vormundschaft; Urteil; Massnahme; Interdizend; Lebenswandel; Verwahrung; Interdizenden; Delinquieren; Schutzaufsicht; öglich; Diebstahls; Freiheitsstrafe; ährige; Massnahmen; Sinne; Voraussetzungen; Entlassung; Androhung; überflüssig; Freiheitsstrafen; Gefängnis; Obergericht; Vormundschaftsbehörde; Anstalt; Kinder; önnte
80 IV 170Art. 186 StGB. Ist der Vormund des Wohnungsinhabers "Berechtigter"?
Berechtigten; Faehndrich; önlichen; Urteil; Willen; ässig; Aufforderung; Verbot; Recht; Zustimmung; Freiheit; ötigenfalls; Anstalt; Vormundschaftsbehörde; Urteilskopf; Kassationshofes; Rätz; Regeste; Wohnungsinhabers; Berechtigter; Erwägungen; Hausfriedensbruches; Streitig; Marie; Hermann; Betreten; Hauses; Hausrecht; Bestandteil; Freiheiten