Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 406

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 406 ZGB vom 2024

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Art. 406 B. Verhältnis zur betroffenen Person

1 Der Beistand oder die Beiständin erfüllt die Aufgaben im Interesse der betroffenen Person, nimmt, soweit tunlich, auf deren Meinung Rücksicht und achtet deren Willen, das Leben entsprechend ihren Fähigkeiten nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

2 Der Beistand oder die Beiständin strebt danach, ein Vertrauensverhältnis mit der betroffenen Person aufzubauen und den Schwächezustand zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.


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Art. 406 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ150037ErwachsenenschutzmassnahmenBeistand; Klinik; Winterthur; Beistandschaft; Recht; Massnahme; Beschwerdeführers; Bezirk; Vormundschaftsbehörde; Einkommen; Entscheid; Andelfingen; Unterstützung; Sinne; Wohnung; Angelegenheiten; Beiständin; Zugriff; Massnahmen; Über; Urteil; Vater; Anordnung; Einkommens; Rechnung; Person
ZHPQ140001Zustimmung LiegenschaftenverkaufBeistand; Bezirk; Verfahren; Beschluss; Horgen; Recht; Entscheid; Kaufvertrag; Bezirksrat; Gehör; Dispositiv; Verkauf; Liegenschaft; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Urteil; Beiständin; Zustimmung; Erwachsenenschutz; Umwandlung; Beistandschaft; Antrag; Anspruch; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Meinung; Bezirksrates; Kindes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.426BeistandschaftBeistand; Person; Beistandschaft; Massnahme; Familie; Vertretung; Verwaltung; Vertretungsbeistandschaft; Angelegenheiten; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheid; Erwachsenenschutzbehörde; Vater; Vermögensverwaltung; Massnahmen; Unterstützung; Tochter; Interessen; Bereich; Behinderung; Aufgabe; Schweiz; Rechtspflege; Olten-Gösgen
SOVWBES.2017.473BeistandschaftRecht; Beistand; Beschwerde; Verfahren; Beistands; Verfügung; Beistandschaft; Entscheid; Antrag; Verwaltung; Vorinstanz; Renteneinkommen; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Rechtsanwalt; Verfügungsmacht; Rechtspflege; Verhältnisse; Massnahme; Krankenkassenprämie; Rückstellung; Stellung; Mietzins; Stellungnahme; Rechtsbegehren; ürde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 II 405Entmündigung gemäss Art. 370 ZGB. Langjähriges gewohnheitsmässiges Delinquieren stellt lasterhaften Lebenswandel im Sinne von Art. 370 ZGB dar. Sind Grund und Voraussetzungen zu daheriger Bevormundung gegeben, so wird diese durch bereits bestehende strafrechtliche Vorbeugungsmassnahmen - bedingte Entlassung mit Schutzaufsicht, Androhung der Verwahrung - nicht überflüssig gemacht. Entmündigung; Bezirksrat; Bevormundung; Schutz; Vormundschaft; Urteil; Massnahme; Interdizend; Lebenswandel; Verwahrung; Interdizenden; Delinquieren; Schutzaufsicht; öglich; Diebstahls; Freiheitsstrafe; ährige; Massnahmen; Sinne; Voraussetzungen; Entlassung; Androhung; überflüssig; Freiheitsstrafen; Gefängnis; Obergericht; Vormundschaftsbehörde; Anstalt; Kinder; önnte
80 IV 170Art. 186 StGB. Ist der Vormund des Wohnungsinhabers "Berechtigter"?
Berechtigten; Faehndrich; önlichen; Urteil; Willen; ässig; Aufforderung; Verbot; Recht; Zustimmung; Freiheit; ötigenfalls; Anstalt; Vormundschaftsbehörde; Urteilskopf; Kassationshofes; Rätz; Regeste; Wohnungsinhabers; Berechtigter; Erwägungen; Hausfriedensbruches; Streitig; Marie; Hermann; Betreten; Hauses; Hausrecht; Bestandteil; Freiheiten