Code civil suisse (CC)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CC:



Art. 4 CC de 2024

Art. 4 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 4 III. Pouvoir d’appréciation du juge

Le juge applique les règles du droit et de l’équité, lorsque la loi réserve son pouvoir d’appréciation ou qu’elle le charge de prononcer en tenant compte soit des circonstances, soit de justes motifs.


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Art. 4 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP230011ForderungUnfall; Vorinstanz; Recht; Berufung; Genugtuung; Beklagten; Arbeit; Beeinträchtigung; Entscheid; Behauptung; Genugtuungsanspruch; Umstände; Beeinträchtigungen; Garage; Klage; Garagenbetrieb; Kläger; Schmerz; Urteil; Klägers; Replik; Behauptungen; Gericht; Arbeitsunfähigkeit; Schmerzen; Arbeitsfähigkeit
ZHNP230036Anfechtung Zirkularbeschluss vom 06./07./09./16. Mai 2022Vorinstanz; Berufung; Pergola; Streitwert; Wiederherstellung; Stockwerkeigentümer; Garten; Sitzplatz; Klägern; Beschluss; Rückbau; Recht; Verfahren; Beklagten; Beschlusses; Rückbaukosten; Interesse; Wiederherstellungskosten; Verfügung; Klage; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Entscheid; Gericht; Einzelgericht; Gartens; Offerte; Aufrechterhaltung; Sitzplatzes; ändliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2024.67-Vorinstanz; Verfahren; Recht; Klägerin; Klägerinnen; Gericht; Entscheid; Verfahrens; Abänderung; Beschwerdegegnerin; Ermessen; Gerichtskosten; Beschwerdegegnerinnen; Rechtspflege; Apos; Verhältnis; Urteil; Anträge; Beschwerdeführers; Verhältnisse; Klage; Parteien; Obergericht; Tochter
SOZKBES.2024.117-Recht; Unterhalt; Unterhalts; Schweiz; Eltern; Tochter; Einkommen; Rechtspflege; Ausbildung; Urteil; Bundesgericht; Gesuch; Apos; Klage; Volljährigenunterhalt; Gewährung; Beschwerdeführers; Schweizer; Gericht; Kindes; Verfahren; Umstände; Zivilkammer; Amtsgerichtspräsident; Bucheggberg-Wasseramt; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 285 (4A_576/2017)Art. 140b PatG; Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats. Bezeichnet das Grundpatent nur einen von zwei Wirkstoffen, kann ein Erzeugnis nach der Arzneimittelzulassung nicht als ergänzendes Schutzzertifikat beansprucht werden, wenn es aus zwei Wirkstoffen zusammengesetzt ist (Änderung der Rechtsprechung; E. 2). Auswirkung der Rechtsprechungsänderung auf ein bereits formell rechtskräftig erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat (E. 3). Recht; Schutz; Schutzzertifikat; Patent; Rechtsprechung; Erzeugnis; Praxis; Erteilung; Wirkstoff; Arzneimittel; Grundpatent; Wirkstoffe; Zertifikat; Auslegung; Interesse; Voraussetzung; Sinne; Schutzzertifikate; Regel; Urteil; Patents; Zeitpunkt; SCHÄRLI; Grundpatents
143 III 3 (5A_113/2016)Art. 39 Abs. 1 und 2 Ziff. 3, Art. 48 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB; Art. 8 lit. c ZStV; Eintragung des Rufnamens im Personenstandsregister. Im Personenstandsregister werden amtliche Namen beurkundet. Der Rufname ist kein amtlicher Name und wird im Fall, dass eine Person mehrere Vornamen trägt, im Personenstandsregister nicht bezeichnet (E. 3). Person; Personen; Rufname; Personenstand; Personenstandsregister; Rufnamen; Rufnamens; Vorname; Vornamen; Eintrag; Zivilstand; Eintragung; Urteil; Bezeichnung; Verwaltungsgericht; Register; Aufsichtsbehörde; Recht; Namen; Ausweise; Verfügung; Fehler; Vorinstanz; Erfassung; Verfahren; Kennzeichnung; Gebrauch

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, Wolf, VischerBasler Kommentar. ZivilgesetzbuchII2019
Geiser, Wolf, VischerBasler Kommentar. ZivilgesetzbuchII2019