Swiss Civil Code (SCC) Art. 390

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 390 SCC from 2024

Art. 390 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 390 Sub-Section One: General Provisions A. Requirements

1 The adult protection authority shall establish a deputyship if an adult:

  • 1. due to a learning disability, a mental disorder or a similar inherent debility is wholly or partially unable to manage his or her own affairs;
  • 2. due to a temporary loss of the capacity of judgement or temporary absence is neither able to take care of matters that must be dealt with, nor has appointed a representative.
  • 2 Account must be taken of the burden on and the protection of family members and third parties.

    3 The deputyship shall be established at the request of the person concerned (the client) or a closely associated person or ex officio.


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    Art. 390 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPQ230050Mitwirkungsbeistandschaft gemäss Art. 396 ZGBEntscheid; Gutachten; Person; Bezirk; Betrug; Urteil; Vorinstanz; Mitwirkung; Betrag; Kontakt; Mitwirkungsbeistandschaft; Konto; Dielsdorf; Bezirksrat; Urteils; Vermögens; Beistand; Beiständin; Verfügung; Beistands; Gewinn; Entscheide; Verfahren; Recht; Schutz; Gutachterin
    ZHPQ230040Beistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGBAngelegenheiten; Vorinstanz; Unfall; Entscheid; KESB-; Recht; Beistandschaft; KESB-act; Errichtung; Vertretung; Schwächezustand; Parteien; Urteil; Vertretungsbeistandschaft; Bezirksrat; Verfahren; Parteientschädigung; Akten; Gericht; Zeitpunkt; Unterstützung; Person; Bezirksrates; Uster; BR-act; Kanton; ätte
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2021.395-Person; Verwaltung; Vermögens; Angelegenheiten; Massnahme; Schwächezustand; Vertretung; Entscheid; Beistand; Einkommen; Verwaltungsgericht; Unterstützung; Vertretungsbeistandschaft; Beiständin; Abklärung; Einkommens; Apos; Schwächezustands; Beistandschaft; Urteil; Solothurn; Erwachsenenschutzbehörde; Dienste; Vermögensverwaltung; Schweiz; Voraussetzung; Aufgabe
    SOVWBES.2021.240-Beistand; Beistands; Beistandschaft; Entscheid; Antrag; Betreuung; Beschwerdeführerin; Betreuungssituation; «Wohn; Betreuungssituation»; Beschwerdeführerinnen; Verwaltungsgericht; Aufhebung; Olten-Gösgen; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandsperson; Vertretung; Vertretungsbeistandschaft; Verfahren; Stellung; Familie; Kompetenz; Massnahme; Gehör; Erweiterung; Stellungnahme; Kindes; Ausführungen; ässig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 V 322 (9C_763/2019)
    Regeste
    Art. 42 Abs. 1-3 IVG ; Art. 35 ter , Art. 37 Abs. 3 lit. e und Art. 38 IVV ; invalidenversicherungsrechtliche Heimdefinition im Zusammenhang mit lebenspraktischer Begleitung. Bei der Prüfung der Frage, ob einer Einrichtung Heimcharakter beizumessen ist, sind Umfang und Intensität der von der Institution erbrachten Betreuungsleistung angemessen miteinzubeziehen (E. 6.1). Mit der Hilflosenentschädigung für lebenspraktische Begleitung soll der Eintritt von zu Hause lebenden Versicherten in stationäre Einrichtungen nach Möglichkeit verhindert oder wenigstens hinausgeschoben werden. Dieses Ziel würde geradezu torpediert, wenn kollektive Wohnformen mit einer effektiven Betreuungsleistung von weniger als 2 Stunden pro Woche bereits als Heime im Sinne der Invalidenversicherung zu qualifizieren wären und demnach den Bewohnern eine Entschädigung für lebenspraktische Begleitung schon aus diesem Grunde versagt bliebe (E. 6.2). Dem Wohnintegrationsangebot Begleitetes Wohnen (Bewo) der Stadt Zürich, bei dem der deutlich überwiegende Anteil des minimalen Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung anderweitig gedeckt werden muss, ist der Heimcharakter von vornherein abzusprechen (E. 7).
    Begleitung; Betreuung; Person; Beschwerdegegner; Heime; Sinne; Wohnform; Hilflosenentschädigung; Entschädigung; Stadt; Urteil; IV-Stelle; Betreuungsleistung; Wohnformen; Woche; Wohnen; Hilflosigkeit; Verbindung; Wohnung; Heimcharakter; Wohnintegration; Wohnintegrationsangebot; Verfügung; Anspruch; Pflege; Begleitete; Stunden; Invalidenversicherung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-6936/2014Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)Vorinstanz; Verfügung; Wiedererwägung; Bundesverwaltungsgericht; Wegweisung; Entscheid; Wiedererwägungs; Behinderung; Behinderungsgrad; Türkei; Beschwerdeführers; Wiedererwägungsgesuch; Bericht; Recht; Wegweisungsvollzug; Verfahren; Behandlung; Sachverhalt; Schweiz; Akten; Abklärung; Prozent; Abklärungen; Pflege; Urteil; önnen

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Breitschmid, Jungo, Schweizer zum Schweizer Privatrecht2016
    Büchler, Häfeli, Leuba, StettlerKommentar zum Erwachsenenschutz2013