Strafgesetzbuch (StGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 380 StGB vom 2024

Art. 380 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 380 Kostentragung

1 Die Kosten des Straf- und Massnahmenvollzugs tragen die Kantone.

2 Der Verurteilte wird in angemessener Weise an den Kosten des Vollzugs beteiligt:

  • a. durch deren Verrechnung mit seiner Arbeitsleistung im Straf- oder Massnahmenvollzug;
  • b. nach Massgabe seines Einkommens und Vermögens, wenn er eine ihm zugewiesene Arbeit verweigert, obwohl sie den Vorgaben der Artikel 81 oder 90 Absatz 3 genügt; oder
  • c. (1) durch Abzug eines Teils des Einkommens, das er auf Grund einer Tätigkeit im Rahmen der Halbgefangenschaft, des Vollzugs durch elektronische Überwachung, des Arbeitsexternats oder des Wohn- und Arbeitsexternats erzielt.
  • 3 Die Kantone erlassen nähere Vorschriften über die Kostenbeteiligung der Verurteilten.

    (1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 380 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB150159Diebstahl etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Untersuchung; Berufung; Verfahren; Untersuchungshaft; Auslagen; Verfahren; Urteil; Staatsanwaltschaft; Behandlung; Verteidigung; Kanton; Verfahrens; Klinik; Verfahrens; Privatkläger; Person; Vorinstanz; StGB; Berufungsverfahren; Universitätsklinik; Psychiatrische; Dispositiv; Psychiatrischen; Berufungsverfahrens; Höhe; Tagespauschale; Kantons
    SGST.2014.50Entscheid Art. 422 StPO (SR 312.0) Verfahrenskosten; Haftkosten fallen nicht unter die Verfahrenskosten gemäss Art. 422 StPO (E. III.2. und 3.) (Kantonsgericht, Strafkammer, 20. November 2014, ST.2014.50). Haftkosten; Person; Verfahrens; Verfahrenskosten; Schweizerische; Prozessordnung; Auslagen; Schweizerischen; Prozessrecht; Untersuchungs; Vollzug; StPO-Domeisen; Schmid; Kanton; Bundesstrafgericht; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Praxiskommentar; Sicherheitshaft; Gesetzgeber; Bundesstrafgerichts; Kantone; Massnahmen; Kostentragung; Vollzugs
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2022.433-Sozialhilfe; Zweck; Beschwerde; Richtlinie; Zweckkonto; Arbeit; Freikonto; Massnahme; Entscheid; Massnahmen; Einnahmen; Vollzug; Justiz; Person; Massnahmenvollzug; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Vorinstanz; Justizvollzug; Arbeitsentgelt; SKOS-Richtlinie; Einkommen; Bemessung; Kanton; Franchise; Grundsicherung; Vollzugs
    SOVWBES.2016.404Sozialhilfe / Ausrichtung von TaschengeldArbeit; Integration; Sozialhilfe; Massnahme; Integrationszulage; Massnahmen; Person; Massnahmenvollzug; Leistung; Einkommen; Richtlinien; Stiftung; Taschengeld; SKOS-Richtlinien; Vollzugs; Leistungen; Vollzug; Sozialregion; Arbeitsmarkt; Vollzugs; Departement; Personen; Arbeitsexternat; Einkommens; Beschwerde; Einnahme
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    141 IV 465Art. 422, 423 Abs. 1, Art. 424 und 426 Abs. 1 und 3 lit. a StPO; Begriff der Verfahrenskosten; gesetzliche Regelung der Gebühren; interne Weisungen; Beleg von Auslagen. Begriff der Verfahrenskosten; Abgrenzung zwischen Gebühren und Auslagen (E. 9.5.1). Die Kosten der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft sind keine Auslagen im Sinne von Art. 422 StPO. Sie dürfen der verurteilten Person nicht gestützt auf Art. 426 Abs. 1 StPO auferlegt werden. Kosten für die Bewachung zu Sicherungszwecken während eines Spitalaufenthalts sind den Kosten der Untersuchungshaft gleichzustellen (E. 9.5.2). Begriff der Kosten im Sinne von Art. 422 Abs. 2 lit. d StPO. Für Leistungen der Polizei, welche diese aufgrund ihrer Stellung als Strafbehörde in einem konkreten Strafverfahren zu erbringen hat, dürfen der verurteilten Person - abgesehen von allfälligen Auslagen für Material u.Ä. - keine Auslagen verrechnet werden (E. 9.5.3). Umgang mit Kosten für die medizinische bzw. ärztliche Behandlung der verurteilten Person (E. 9.5.4) sowie mit Kosten für die Reinigung des Tatorts (E. 9.5.5). Art und Bemessungsgrundlagen der Gebühren müssen gesetzlich geregelt sein. Soweit für die Begründung des pflichtgemässen Ermessens bei der Festsetzung der Gebühren auf interne Weisungen verwiesen wird, müssen diese der betroffenen Person zugänglich gemacht werden (E. 9.5.6). Pflicht der Staatsanwaltschaft, Auslagen zu belegen (E. 9.7). Auslagen; Untersuchungs; Gebühr; Staat; Gebühren; Person; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Verfahren; DOMEISEN; Verfahrenskosten; Vorinstanz; Prozess; Untersuchungskosten; GRIESSER; SCHMID; Untersuchungshaft; Praxiskommentar; Handbuch; Kanton; Urteil; Sinne; Polizei; Weisung; Leistung; Schweizerische; Sicherheitshaft; ürfen
    139 I 180 (6B_182/2013)Art. 1, 74 f., 81 Abs. 1 und Art. 90 Abs. 3 StGB, Art. 7 und 10 BV, Art. 7 Ziff. 1 EMRK; Arbeitspflicht im Straf- und Massnahmenvollzug. Die Verpflichtung des Gefangenen zur Arbeit gilt unabhängig von seinem Alter (E. 1). Sie verletzt weder Bundes- noch Verfassungsrecht (E. 2). Die Arbeitspflicht für Eingewiesene gemäss Art. 90 Abs. 3 StGB dient dem Vollzug der Massnahme und stellt keine zusätzliche Bestrafung dar (E. 3). Arbeit; Arbeitspflicht; Vollzug; Vollzug; Recht; Massnahme; Freiheit; Bundes; Gefangene; Massnahmen; Alter; Vollzugs; Massnahmenvollzug; Recht; Urteil; Anstalt; Person; Gefangenen; Wiesene; Fähigkeit; Insasse; Kantons; Verpflichtung; Verletzung; Personen; Insassen

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2013.26Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Geldwäscherei, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, Verletzung des Bankgeheimnisses.Apos;; Münze; Münzen; Münztableau; Linder; Subject:; Franken; Verfahren; Attachments:; Beschuldigte; Urteil; Freitag; Bundes; Münzset; Herrenarmbanduhr; Recht; Anklage; Beschuldigten; Betrag; Gedenk; Daten; Anklageschrift; Urteils; Höhe; Gericht; Vermögenswerte; Gedenkmünze; Ersatzforderung; Hauptverhandlung