SG | HG.2004.105 | Entscheid Art. 23bis BankG (SR 952.0) und Art. 374 OR (SR 220). Die EBK war sachlich zuständig, eine Kontrahierung anzuordnen betreffend eine Fallback-Lösung, sofern eine ordnungsgemässe Migration der IT-Plattform der Bank Y. vom RBA-System IBIS auf avaloq scheitern sollte; der Zivilrichter ist an diesen Entscheid gebunden. Der zwischen den Parteien erzwungende Vertrag ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Entschädigung des Aufwandes, der für die Fallback-Sicherung angefallen ist (Handelsgericht, 27. Februar 2007, HG. 2004.105). | Fallback; Quot; System; Beklagten; Migration; Parteien; Klage; Aufwand; Austritt; Verfügung; Entschädigung; Rechnung; Sicherung; Zeuge; Recht; Holding; RBA-Holding; Leistung; Stunden; Ausbau; Aufgabe; Austrittsvereinbarung; Beweis; Fallback-Sicherung; Infrastruktur; Daten; Fallbacks; ätte |