Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 37

Zusammenfassung der Rechtsnorm VRV:



Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.

Art. 37 VRV vom 2025

Art. 37 Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 37 Einbahnstrassen (Art. 57 Abs. 1 SVG)

1 Einbahnstrassen sind der rechten Hälfte einer für den Verkehr in beiden Richtungen offenen Strasse gleichgestellt.

2 An Verkehrsinseln und Hindernissen sowie an der fahrenden Strassenbahn darf rechts oder links vorbeigefahren werden.

3 Auf Einbahnstrassen darf der Fahrzeugführer nicht rückwärtsfahren, ausser beim Parkieren, Ankuppeln von Anhängern u. dgl.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 37 Verkehrsregelnverordnung (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE170001NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Strasse; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Fahrzeug; Beschwerdegegners; Unfall; Aussage; Fahrrad; Aussagen; Zeuge; Nichtanhandnahme; Zeugen; Limmat; Kollision; Verkehr; -Strasse; Rückwärtsfahren; Verfahren; Strassen; Personen; Zürich-Limmat; Verletzung; Unfallhergang
ZHSU130024Verletzung der Verkehrsregeln etc.Beschuldigte; Polizei; Beschuldigten; Fahrzeug; Stadt; Berufung; Sinne; Vorinstanz; Schaden; Stadtrichteramt; Busse; Sachschaden; Sachverhalt; Unfall; Verkehr; Urteil; Meldepflicht; Verbindung; Kollision; Sachverhalts; Stoss; Recht; Geschädigte; Rückwärtsfahren; Feststellung; ügen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.147 (AG.2018.677)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungGericht; Einsprache; Befehl; Zustellung; Über; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Überweisung; Schweiz; Appellationsgericht; Kantons; Sachen; Einzelgericht; Kantonspolizei; Person; Verfahren; Beschwerdeführers; Entscheid; Basel; Nichteintreten; Verfahrens; Frist; Akten; Schweizer; Sachverhalt; Inkassostelle; Rechtsmittel; Schweizerischen; Personen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 IV 133 (6B_212/2010)Art. 21 Abs. 2 VRV; Güterumschlag in der blauen Zone. Für den Güterumschlag im Sinne von Art. 21 Abs. 2 VRV hat der Fahrzeugführer wenn möglich vorhandene Parkfelder zu benützen. Er ist dabei, sofern unbedingt notwendig, nicht an die zulässige Parkzeit gebunden, soweit diese nicht deutlich überschritten wird (E. 2). Güter; Güterumschlag; Parkzeit; Fahrzeug; Parkfeld; Vorinstanz; Güterumschlags; Verkehr; Strasse; Urteil; Estrich; Spezialbewilligung; Auslad; Sinne; Fahrzeugführer; Bundesgericht; Parkfeldes; Privilegierung; Parkscheibe; Verladen; Ausladen; Kantons; Parkfelder; ützen
118 V 305Art. 37 Abs. 2 UVG: Kürzung der Versicherungsleistungen wegen Nichttragens der Sicherheitsgurten. - Das Nichttragen der Sicherheitsgurten stellt eine die Kürzung der Versicherungsleistungen rechtfertigende Grobfahrlässigkeit dar (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2c). - Was als elementares Vorsichtsgebot zu qualifizieren ist, hängt nicht von der Akzeptanz einer Verkehrsvorschrift ab (Erw. 3a). - Die Rechtspraxis im Straf- und Haftpflichtrecht ist mit Bezug auf den sozialversicherungsrechtlichen Grobfahrlässigkeitsbegriff nicht massgebend (Erw. 3b). - Im Bereich des UVG hat die Leistungskürzung unbefristet zu erfolgen (Erw. 5). ässig; Sicherheit; Sicherheitsgurten; Kürzung; Recht; Leistung; Unfall; Nichttragen; Schweiz; Leistungskürzung; Sozialversicherung; Verletzung; Hinweis; Rechtsprechung; Fahrlässigkeit; Verschulden; Haftpflicht; Verwaltungsgericht; Versicherungsleistungen; Grobfahrlässigkeit; Verkehrsvorschrift; Verhalten; Unfallversicherung; Urteil; Vorsichtsgebot; Haftpflichtrecht; Verletzungen; Versicherungsgericht; ätte