StPO Art. 367 - Durchführung und Entscheid

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 367 StPO vom 2024

Art. 367 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 367 Durchführung und Entscheid

1 Die Parteien und die Verteidigung werden zum Parteivortrag zugelassen.

2 Das Gericht urteilt aufgrund der im Vorverfahren und im Hauptverfahren erhobenen Beweise.

3 Nach Abschluss der Parteivorträge kann das Gericht ein Urteil fällen oder das Verfahren sistieren, bis die beschuldigte Person persönlich vor Gericht erscheint.

4 Im Übrigen richtet sich das Abwesenheitsverfahren nach den Bestimmungen über das erstinstanzliche Hauptverfahren.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 367 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB130071vorsätzlicher Missbrauch von Ausweisen und Schildern Beschuldigte; Berufung; Zustellung; Beschuldigten; Gericht; Hauptverhandlung; Urteil; Vorladung; Gerichtsurkunde; Verfügung; Entscheid; Zustellungsversuch; Vorinstanz; Urteils; Rechtsmittel; Meilen; Zeitpunkt; Sendung; Adressat; Bezirksgericht; Berufungsverfahren; Obergericht; Kantons; Kammer; Oberrichter; Marti; Präsident; Gerichtsschreiberin; Semadeni
VDEntscheid/2020/556ébat; ébats; évenu; édure; éfense; éfaut; éfenseur; écision; éfaillant; ’office; énale; édé; ’arrondissement; ’il; ésente; évenus; éjà; éclaré; ’agissant; ’à; ’avocat; était; ésident
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.45 (AG.2021.562)mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des BetmG und mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetmG sowie mehrfacher rechtswidriger AufenthaltBeschuldigte; Betäubungsmittel; Berufung; Beschuldigten; Anklage; Akten; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Gericht; Urteil; Drogen; Recht; Verfahren; Kokain; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Gramm; Landes; BetmG; Landesverweisung; Haschisch; Anklageschrift; Verteidigung; Gericht; Über; Aufenthalt; Geldstrafe; Verteidiger
BSSB.2020.96 (AG.2021.371)gewerbs- und bandenmässiger DiebstahlBerufung; Berufungsklägerin; Anklage; Akten; Urteil; Gericht; Diebstahl; Recht; Anklageschrift; Schweiz; Verfahren; Gericht; Diebstahls; Landes; Delikt; Staat; Urteils; Geldstrafe; Hausfriedensbruch; Produkte; Freiheit; Basel; Freiheitsstrafe; Landesverweisung; Sinne; Diebstähle; Staatsanwaltschaft; üglich
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Gewalt; Genugtuung; Bundesgerichts; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Drohung; Apos;; Verteidigung; Person; Behörde; Lebenshaltungskosten; Hauptverhandlung; Amtshandlung; Sicherheit; Sinne; Zwang; Tagessatz; Berufung
CA.2019.17Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Geldwäscherei, Unerlaubter Munitionsbesitz
Berufung (teilweise) vom 7. August 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2016.34 vom 21. Januar 2019
Abwesenheitsurteil
Beschuldigte; Beschuldigten; Apos;; Verfahren; Urteil; Verfahren; Stiftung; Recht; Daten; Berufung; Täter; Beweis; Geldwäsche; Anklage; Geldwäscher; Bundes; Geldwäscherei; Person; Verfahrens; Vorinstanz; Ausführung; Indiz; Abteilung; Ausführungen; Stiftungen; Behörde; Ziffer; Indizien; Behörden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, MaurerBasler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung2014