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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 363 Verfahren bei selbstständigen nachträglichen Entscheiden des Gerichts Zuständigkeit
1 Das Gericht, welches das erstinstanzliche Urteil gefällt hat, trifft auch die einer gerichtlichen Behörde übertragenen selbstständigen nachträglichen Entscheide, sofern Bund oder Kantone nichts anderes bestimmen.
2 Hat die Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren oder die Übertretungsstrafbehörde im Übertretungsstrafverfahren entschieden, so treffen diese Behörden auch die nachträglichen Entscheide.
3 Für nachträgliche Entscheide, die nicht dem Gericht zustehen, bestimmen Bund und Kantone die zuständigen Behörden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230094 | Versuchte Nötigung etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Massnahme; Behandlung; Privatkläger; Ausführungen; Verteidigung; Vorinstanz; Gutachten; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Kinder; Aussage; Pfefferspray; Diagnose; Aussagen; Urteil; Recht; Dossier; Beschimpfung |
ZH | SF200013 | Gemeinnützige Arbeit (Nachverfahren) | Arbeit; Vollzug; Urteil; Abteilung; Gericht; Kantons; Justizvollzug; Wiedereingliederung; Gesuchsgegner; Umwandlung; Vollzugs; Obergericht; Kammer; Oberrichter; Bewährungs; Vollzugsdienste; Gesuchsteller; Staatsanwalt; Stunden; Berufung; Verfahren; Entscheid; Präsident |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VR120002 | Rekurs gegen Verrechnungsanzeige | Rekurs; Rekurrent; Gericht; Verfahrens; Verteidigung; Barschaft; Rekurrenten; Rekursgegner; Verrechnung; Verfahrenskosten; Obergericht; Gerichtskasse; Verhältnisse; Verfahren; Urteil; Untersuchung; Verfügung; Obergerichts; Bezirksgericht; Schuld; Inkasso; Zentrale; Inkassostelle; Sinne; Deckung; Dispositivziffer; Forderung; Kanton; Entscheid |
BS | BES.2020.57 (AG.2021.271) | Verlängerung der stationären Massnahme nach Art. 59 Abs. 4 StGB - BGer 6B_722/2021 | Beschwerdegegner; Vollzug; Vollzugs; Gericht; Massnahme; Alkohol; Arbeit; Recht; Johannsen; Arbeitsexternat; Massnahmen; Basel; Verlängerung; Verhandlung; Beschwerdegegners; Verfahren; Entlassung; Entscheid; Gerichts; Alkoholkonsum; Bundesgericht; Rechtsvertreter; Vorinstanz; Konsum; Basel-Stadt; Beschwerdeverfahren; Vollzugsbehörde |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 IV 38 (7B_843/2023) | Regeste a Art. 78 ff. BGG ; Art. 222 und 429-431 StPO ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen. Gegen kantonal letztinstanzliche Entscheide über die Anordnung von Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren betreffend die nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme steht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht offen. Über Haftentschädigungs- und Genugtuungsbegehren ist indes nicht im Haftprüfungsverfahren zu entscheiden, sondern im gesetzlich dafür vorgesehenen Haftentschädigungsverfahren (E. 1). | Massnahme; Anordnung; Sachen; Verfahren; Urteil; Sicherheitshaft; Tatsache; Tatsachen; Beschwerdeführers; Beweismittel; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Vollzug; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Verfahren; Befehl; Kantons; Gericht; Voraussetzung; Luzern; Bundesgericht; Sanktion; Voraussetzungen |
147 IV 108 (6B_780/2019) | Regeste Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1). | Gesamtstrafe; Gericht; Gesamtstrafen; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Kantons; Vorinstanz; Obergericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Recht; Asperation; Verfahren; Vollzug; Person; Delikt; Rechtskraft; Asperationsprinzip; Gericht; Zusatzstrafe; Vollzugs |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-3150/2016 | Staatshaftung (Bund) | Bundes; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Schaden; Entschädigung; Beobachter; Schutz; Begehren; Bundesanwaltschaft; Verfügung; Quot;; Verfahren; Beschwerdeführer; Verantwortlichkeit; Bundesstrafgericht; FINMA; Entschädigungs; Entscheid; Schadenersatz; Bestimmungen; Beschwerdeführers; Über |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2024.21 | Urteil; Urteils; Kammer; Apos;; Bundesanwaltschaft; Berufung; Urteilsvollzug; Verteidigung; Entscheid; Schuld; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Verhältnisse; Person; Einzelrichterin; Vollzug; Gesuch; Bedürftigkeit; Kommentar; Forderung; Ruckstuhl; Behörde; Tribunal; Rückzahlungspflicht; Dispositiv; Eidgenossenschaft; Rechtskraft; Formular; Vollzugsbehörde | |
BB.2023.169 | Massnahme; Kammer; Beschwerde; Sicherheit; Urteil; Sicherheitshaft; Töchter; Beschwerdeführers; Verfahren; Bundesstrafgericht; Anordnung; Gutachterin; Kontakt; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Person; Sucht; Berufung; Massnahmenvollzug; Vollzug; Beschluss; Vorinstanz; Kinder; Risiko; önnte |
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Hans, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur StPO | 2014 |
Schweizer | Schweizerische Strafprozessordnung, Basler Kommentar 2. Aufl. | 2014 |