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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 360 Anklageschrift
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2 Die Staatsanwaltschaft eröffnet die Anklageschrift den Parteien. Diese haben innert zehn Tagen zu erklären, ob sie der Anklageschrift zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung ist unwiderruflich.
3 Lehnt die Privatklägerschaft die Anklageschrift innert Frist nicht schriftlich ab, so gilt dies als Zustimmung.
4 Stimmen die Parteien zu, so übermittelt die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift mit den Akten dem erstinstanzlichen Gericht.
5 Stimmt eine Partei nicht zu, so führt die Staatsanwaltschaft ein ordentliches Vorverfahren durch.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH150162 | Entlassung aus der Sicherheitshaft | Verfahren; Hauptverhandlung; Beschwerdegegner; Verfahren; Person; Gericht; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Bundesgericht; Hinwil; Prozess; Schweiz; Urteil; Sicherheit; Sicherheitshaft; Flucht; Verfügung; Bezirksgericht; Beschwerdegegners; Bundesgerichts; StPO; Anklage; Entscheid; Recht; Sachverhalt; Verfahrens |
ZH | SA140001 | gewerbsmässigen Betrug etc. und Rückversetzung | Urteil; Beschuldigte; Verfahren; Berufung; Kanton; Anklage; Beschuldigten; Anklageschrift; Sinne; Verteidigung; Urteils; Obergericht; Vollzug; Gericht; Staatsanwaltschaft; Recht; Kantons; Freiheitsstrafe; Akten; Verfahrens; Zustimmung; Probezeit; Rückversetzung; Vorinstanz; Entlassung; Urteilsvorschlag |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2023.90 | - | Beschuldigte; Apos; Verfahren; Beschuldigten; Kredit; Recht; Privatklägerin; Staat; Lohnabrechnung; Vorhalt; Urkunde; Urteil; Bundesgericht; Lebens; Befehl; Verfahrens; Urkunden; Betrug; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Urkundenfälschung; Berufung; Vorinstanz; Urteils; Freispruch; Grundsatz; Stunden; Person |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 121 | Art. 358 ff. und Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO; abgekürztes Verfahren und Revisionsgrund einander widersprechender Strafentscheide. Die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils ist bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO nicht zulässig (E. 1.1-1.6). | Verfahren; Revision; Urteil; Revisionsgr; édure; Sinne; Verfahrens; Recht; énale; Anklageschrift; Sachverhalt; Bundesgericht; Person; Kommentar; Sachen; Betrug; Geldwäscherei; Revisionsgesuch; Obergericht; Parteien; Beweismittel; Prozessordnung; Hinweis; Gehilfe; Staatsanwaltschaft; Zustimmung |
143 IV 122 (6B_616/2016) | Art. 358 ff. und Art. 410 ff. StPO; Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils. Die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils ist gestützt auf neue Tatsachen und Beweismittel im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. a StPO nicht zulässig. Bei strafbarer Einwirkung auf das abgekürzte Verfahren (Art. 410 Abs. 1 lit. c StPO) und bei schwerwiegenden Willensmängeln liegt ein Revisionsgrund vor (E. 3). | Verfahren; Revision; Urteil; Anklageschrift; Beweismittel; Recht; Urteils; Wille; Sachen; Willen; Revisionsgr; Rechtsmittel; Tatsache; Tatsachen; Sinne; Verfahrens; Hinweis; Botschaft; Zustimmung; Kommentar; Beruf; Revisionsgesuch; Berufung; Gesetzgeber; Revisionsgründe |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2021.13 | Bundes; Urteil; Anklage; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Anklageschrift; Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Hauptverhandlung; Beschuldigte; Privatkläger; Berufung; Minigrip; Anstiftung; Akten; Falschgeldnoten; Urteils; Staatsanwalt; Verfahrens; Frist; StPO;; Festplatte; -Euro-Falschgeldnoten; Einzelrichter; Parteien; Genossenschaft | |
SK.2019.33 | Diebstahl (Art. 139 StGB) und Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art.321ter StGB) (abgekürztes Verfahren) | Apos;; Bundes; Verfahren; Anklage; Bundesstrafgericht; Anklageschrift; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Couvert; Kammer; Urteil; Gericht; Beschuldigten; Privatkläger; Verfahrens; Akten; Gutschein; Lieferschein; Berufung; Staatsanwalt; Diebstahl; Staatsanwaltschaft; Hauptverhandlung; Kanton; StBOG; Einzelrichterin |