Zivilgesetzbuch (ZGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 36 ZGB vom 2024

Art. 36 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 36 2. Verfahren

1 Das Gesuch kann nach Ablauf von mindestens einem Jahre seit dem Zeitpunkte der Todesgefahr oder von fünf Jahren seit der letzten Nachricht angebracht werden.

2 Das Gericht hat jedermann, der Nachrichten über den Verschwundenen oder Abwesenden geben kann, in angemessener Weise öffentlich aufzufordern, sich binnen einer bestimmten Frist zu melden.

3 Diese Frist ist auf mindestens ein Jahr seit der erstmaligen Auskündung anzusetzen.


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Art. 36 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2020/338-Cision; Autorit; Ration; Sente; Chambre; Sence; Absence; Affaire; Senter; Hommes; Adulte; Biderbost; Union; Sident; Christel; Burri; -aprs; Cessaire; Morges; Prudhommes; Sentation; Quent; Espce; Rations; Rement; Galement; Intrt; Cembre; Lausanne
VDHC/2019/459’en; Appel; ’appel; ’appelant; ’il; Entretien; èces; ’entretien; Enfant; ’enfant; ’intimée; écembre; ’au; écision; ’est; L’appel; était; ’AM; L’appelant; égué; Office; épouse; ’union; étant; évrier
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGABV 2017/7Entscheid Art. 10 VV zum GIVU. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Vorschüsse. Infolge Verschollenerklärung des getrennt lebenden Ehemannes der Rekurrentin per Januar 2008, fiel ab Februar 2008 der Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder - und damit der Anspruch auf deren Bevorschussung - rückwirkend dahin. Aus diesem Grund wurde der Bezug von Alimentenbevorschussung ab diesem Zeitpunkt unrechtmässig, weshalb diese zurückzuerstatten ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 Abs. 1 VRP, sondern um eine Anpassung an einen nachträglich veränderten Sachverhalt (Erw. 3). Die Rückforderung verjährt gemäss Art. 67 Abs. 1 OR (ungerechtfertigte Bereicherung) ein Jahr nach Kenntnis und zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (Erw. 4.2 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2018, ABV 2017/7). Verfügung; Rekurrentin; Vorinstanz; Rückforderung; Unterhalt; Sachverhalt; Rekurs; Leistung; Verjährung; Gehör; Bevorschussung; Entscheid; Recht; Revision; Wiederaufnahme; Verjährungsfrist; Alimente; Gehörs; Verfahrens; Alimenten; Frist; Person; Verschollenerklärung; Gallen; Alimentenbevorschussung; Zustellung; Vorschüsse; Tatsache
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 328Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). Kindes; Recht; Geburt; Leihmutter; Kindesverhältnis; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Ordre; Person; Urteil; Kindesverhältnisse; Personen; Adoption; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Personenstandsregister; Geburtsurkunden; Vater; Entscheid; Bezug; Kindeswohl; Ausland; Wunscheltern
138 III 593 (5A_607/2012)Fürsorgerische Freiheitsentziehung im Anschluss an Massnahmen des Jugendstrafrechts. Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 397a Abs. 1 ZGB) zur Behandlung der Geisteskrankheit mit Blick auf den Wegfall einer entsprechenden Massnahme des Jugendstrafrechts (Art. 10 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 JStG i.V.m. Art. 19 Abs. 2 und 3 JStG). Überprüfung der Rechts- und Verhältnismässigkeit der fürsorgerischen Freiheitsentziehung bei sexuellem Sadismus und einer Persönlichkeitsstörung vom antisozialen Typus (E. 2-9). Behandlung; Anstalt; Freiheitsentziehung; Beschwerdeführers; Massnahme; Verwaltungsgericht; Fürsorge; Urteil; Person; Massnahmen; Bezirksamt; Geisteskrankheit; Erwachsene; Rückfallrisiko; Feststellung; Therapie; Unterbringung; Massnahmenzentrum; Schutz; Sicherheit; Einweisung; Feststellungen; Schwächezustand

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-7043/2013RenteAusbildung; Richt; SAK-act; Waise; Arbeit; Waisen; Beruf; Waisenrente; Urteil; Recht; Vater; Berufs; Vorinstanz; Vaters; Leistung; Anspruch; Beschwerdeführers; Verfahren; Erwerb; Rente; Vaterschaft; Quot;; Renten; Mutter; Bundesverwaltungsgericht; Sozialversicherung; BVGer-act; Zeitperiode
D-5432/2012Vollzug der WegweisungBeschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Wegweisung; Quot;; Vollzug; Verfügung; Recht; Mongolei; Heimat; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Verfahren; Ausländer; Herkunft; Ulaanbaatar; Verfahrens; Person; Akten; Wegweisungsvollzug; Rückkehr; Behandlung; Tochter; Vorinstanz; Rechtsvertreterin; ändig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2013.246Entraide judiciaire internationale en matière pénale à Taïwan. Saisie conservatoire (art. 33a OEIMP)
Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Richt; Anklage; Organ; Organisation; Recht; Qaïda; Al-Qaïda; Einvernahme; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Apos;; Punkt; Schweiz; Person; Unterstützung; Sinne; Über; Internet; Handlung; Urkunde; Verfahren; Anklagepunkt; Basel; Verfahrens