Art. 336c Kündigung zur Unzeit
Arbeitgeber (1)
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2 Die Kündigung, die während einer der in Absatz 1 festgesetzten Sperrfristen erklärt wird, ist nichtig; ist dagegen die Kündigung vor Beginn einer solchen Frist erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, so wird deren Ablauf unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt.
3 Gilt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Endtermin, wie das Ende eines Monats oder einer Arbeitswoche, und fällt dieser nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist zusammen, so verlängert sich diese bis zum nächstfolgenden Endtermin.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. März 1988, in Kraft seit 1. Jan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA220020 | Arbeitsrechtliche Forderung | Arbeit; Richt; Kündigung; Vorinstanz; Berufung; Parteien; Beklagten; Arbeitsverhältnis; Recht; Arbeitsverhältnisses; Verfahren; Gericht; Patienten; Auflösung; Beweis; Replik; Arbeitnehmer; Saldo; Entscheid; Begründung; Klage; Saldoklausel; Hauptverhandlung; Verhandlung; ürdig |
ZH | LA220009 | Arbeitsrechtliche Forderung | Berufung; Urteil; Vorinstanz; Entscheid; Rechtsmittel; Begründung; Berufungsverfahren; Beklagten; Berufungsklägerin; Beilage; Klage; Verfahren; Kunden; Anträge; Parteien; Bundesgericht; Obergericht; Zivilkammer; Oberrichter; Eingabe; Arbeitszeugnisses; Kündigung; Parteientschädigung; Verbindung; Akten; Frist; Beilagen; Kantons |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2014.00359 | Kündigung zur Unzeit | Kündigung; Arbeit; Gemeinde; Arbeitsverhältnis; Gemeinderat; Recht; Verwaltung; Gehör; Stellung; Kündigungsfrist; Arbeitsverhältnisse; Sperrfrist; Arbeitsverhältnisses; Besprechung; Hinweis; Aufhebungsvertrag; Dienstverhältnis; Sachverhalt; Gehörs; Arbeitnehmer; Stellungnahme; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verhalten; Einschreiben; äumt |
ZH | VO110156 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Arbeit; Gesuch; Verfahren; Gericht; Obergericht; Klage; Person; Gesuchs; Rechtsbeistand; Kanton; Friedensrichteramt; Beurteilung; Zeitpunkt; Einkommen; Kündigung; Obergerichts; Kantons; Obergerichtspräsident; Gewährung; Bestellung; Rechtsbeistandes; Schlichtungsverfahrens; Anspruch; Bedürftigkeit; Gerichtskosten; Sinne |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-1130/2021 | Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst) | Einsatz; Zivildienst; Quot;; Arbeitgeber; Urteil; Vorinstanz; Dienstverschiebung; Richt; Verfügung; Recht; Pflicht; Verfahren; Abwesenheit; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Einsatzes; Gesuch; Beschwerdeführers; BVGer; Härte; Dienstverschiebungsgr; Person; Diensttage; Parteien |
A-2360/2020 | Bundespersonal | Arbeit; Kündigung; Vorinstanz; Arbeitsverhältnis; Urteil; Arbeitsunfähigkeit; Recht; Teilkündigung; Arbeitgeber; Verfügung; Sperrfrist; Bundesverwaltung; BVGer; Kündigungsschutz; Krankheit; Arbeitsverhältnisse; Arbeitsverhältnisses; Änderungs; Arbeitnehmer; Arbeitsplatz; Arbeitsvertrag; Beschwerdeführers; Urteile; ätzlich |