CPP Art. 334 - Rimessione della causa

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 334 CPP dal 2024

Art. 334 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 334 Rimessione della causa

1 Se giunge alla conclusione che entri in linea di conto una pena o una misura che eccede la sua competenza, il giudice presso cui è pendente il procedimento rimette la causa, al più tardi dopo la chiusura delle arringhe, al giudice competente. Questi svolge una propria procedura probatoria.

2 La decisione di rimessione della causa non è impugnabile.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 334 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220012Versuchte Nötigung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Vorinstanz; Recht; Berufung; Staat; Freiheit; Freiheitsstrafe; Privatkläger; Urteil; Geldstrafe; Verfahrensbeteiligten; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Nötigung; Mitbeschuldigte; Bargeld; Ziffer; Recht; Gesamtstrafe; Hinsicht; Urteils; Tagessätze; Einzelstrafe; Verteidiger; Mitbeschuldigten
ZHSB210628Versuchte NötigungBeschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Berufung; Urteil; Verteidigung; Vorinstanz; Recht; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Tagessätze; Grundstrafe; Nötigung; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Zusatzstrafe; Tagessätzen; Urteils; Verteidiger; Verfahren; Gericht; Privatklägers; Delikt; Probezeit; Verfahrens; Entscheid; Gesamtstrafe; Rechtskraft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.103 (AG.2019.387)versuchter Betrug und versuchte GeldwäschereiBerufung; Berufungskläger; Täter; Gericht; Über; Betrug; Recht; Schweiz; Delikt; Akten; Urteil; Polizei; Person; Betrugs; Anklage; Berufungsklägers; Geldwäscherei; Landes; Recht; Übergabe; Berufungsverhandlung; Opfer; Delikts; Verfahren; Sachverhalt; Freiheitsstrafe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 329 (1B_370/2020)
Regeste
Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
Gericht; Urteil; Freiheit; Urteils; Richter; Einzelrichter; Freiheitsstrafe; Einzelgericht; Kanton; Urteilskompetenz; Einzelgerichts; Amtsgericht; Solothurn; Beurteilung; Einzelrichters; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Grenze; Widerruf; Vollzug; Behandlung; GO/SO; Richter; Kantons; Freiheitsentzug; Entlassung; Massnahme; Bezirksgericht; Pfäffikon

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2013.1Qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB)Bundes; Einsprache; Recht; Befehl; Eingabe; Verteidigung; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Beschuldigte; Telefax; Frist; Kammer; Verteidigerin; Gericht; Staat; Bundesstrafgericht; Sinne; Person; Eingaben; Befehls; Staatsanwalt; Gültigkeit; Bundesgericht; Mangel; Bundesstrafgerichts; Frist; Verfügung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2010
Niklaus Schmid, SchweizerSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, Zürich, St. Gallen2009