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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 334 Überweisung
1 Gelangt das Gericht zum Schluss, in einem bei ihm hängigen Verfahren komme eine Strafe oder Massnahme in Frage, die seine Urteilskompetenz überschreitet, so überweist es den Fall spätestens nach Abschluss der Parteivorträge dem zuständigen Gericht. Dieses führt ein eigenes Beweisverfahren durch.
2 Der Überweisungsentscheid ist nicht anfechtbar.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220012 | Versuchte Nötigung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Vorinstanz; Recht; Berufung; Staat; Freiheit; Freiheitsstrafe; Privatkläger; Urteil; Geldstrafe; Verfahrensbeteiligten; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Nötigung; Mitbeschuldigte; Bargeld; Ziffer; Recht; Gesamtstrafe; Hinsicht; Urteils; Tagessätze; Einzelstrafe; Verteidiger; Mitbeschuldigten |
ZH | SB210628 | Versuchte Nötigung | Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Berufung; Urteil; Verteidigung; Vorinstanz; Recht; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Tagessätze; Grundstrafe; Nötigung; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Zusatzstrafe; Tagessätzen; Urteils; Verteidiger; Verfahren; Gericht; Privatklägers; Delikt; Probezeit; Verfahrens; Entscheid; Gesamtstrafe; Rechtskraft |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.103 (AG.2019.387) | versuchter Betrug und versuchte Geldwäscherei | Berufung; Berufungskläger; Täter; Gericht; Über; Betrug; Recht; Schweiz; Delikt; Akten; Urteil; Polizei; Person; Betrugs; Anklage; Berufungsklägers; Geldwäscherei; Landes; Recht; Übergabe; Berufungsverhandlung; Opfer; Delikts; Verfahren; Sachverhalt; Freiheitsstrafe |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 329 (1B_370/2020) | Regeste Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2). | Gericht; Urteil; Freiheit; Urteils; Richter; Einzelrichter; Freiheitsstrafe; Einzelgericht; Kanton; Urteilskompetenz; Einzelgerichts; Amtsgericht; Solothurn; Beurteilung; Einzelrichters; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Grenze; Widerruf; Vollzug; Behandlung; GO/SO; Richter; Kantons; Freiheitsentzug; Entlassung; Massnahme; Bezirksgericht; Pfäffikon |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SN.2013.1 | Qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB) | Bundes; Einsprache; Recht; Befehl; Eingabe; Verteidigung; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Beschuldigte; Telefax; Frist; Kammer; Verteidigerin; Gericht; Staat; Bundesstrafgericht; Sinne; Person; Eingaben; Befehls; Staatsanwalt; Gültigkeit; Bundesgericht; Mangel; Bundesstrafgerichts; Frist; Verfügung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich | 2010 |
Niklaus Schmid, Schweizer | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxis, Zürich, St. Gallen | 2009 |