Art. 332 B. Wirkung
1 Die Ordnung, der die Hausgenossen unterstellt sind, hat auf die Interessen aller Beteiligten in billiger Weise Rücksicht zu nehmen.
2 Insbesondere soll den Hausgenossen für ihre Ausbildung, ihre Berufsarbeit und für die Pflege der religiösen Bedürfnisse die nötige Freiheit gewährt werden.
3 Die von den Hausgenossen eingebrachten Sachen hat das Familienhaupt mit der gleichen Sorgfalt zu verwahren und gegen Schaden sicherzustellen wie die eigenen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF210061 | Ausweisung / Rechtsschutz in klaren Fällen | Berufung; Recht; Vertrag; Berufungsbeklagte; Gerin; Berufungsklägerin; Pensions; Kündigung; Partei; Pensionsvertrag; Vertrags; Berufungsbeklagten; Verfahren; Vorinstanz; Parteien; Rechtlich; Bundesgericht; Bestimmungen; Urteil; Ausweisung; Entscheid; Leistung; Vertrages; Mietrechtlichen; Verträge; Leistungen; Appartement; Berufungsverfahren; Gesuch; Gesuchsgegnerin |
GR | PZ-05-117 | Vollstreckung eines ausländischen Urteils | Beschwerde; Stellung; Recht; Zustellung; Schrift; Klage; Schen; Urteil; LugÜ; Verfahren; Gegner; Scheid; Zivil; Schriftstück; Mäss; Klageschrift; Gesuch; Entscheid; Gerichtliche; Gericht; Kantons; Person; Zuzüglich; Bezirksgerichts; Tonsgericht; Ordnungsgemäss; Ehefrau; Haltsort; Kantonsgericht; Gesuchsgegner |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 IV 33 | Art. 94 Ziff. 1 Abs. 1, 94 Ziff. 2 SVG, Art. 137, 140 StGB. Abgrenzung von Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und Verwendung eines anvertrauten Motorfahrzeugs zu Fahrten bzw. von Diebstahl und Veruntreuung, insbesondere bei Mitgewahrsam von Täter und Geschädigtem. | Weiss; Gewahrsam; Entwendung; Wagen; Angeklagte; Gericht; Motorfahrzeugs; Gebrauch; Schlüssel; Anvertraut; Staatsanwaltschaft; Kantons; Basel-Landschaft; Anvertrauten; Fahrten; Mitgewahrsam; Wiederholten; Angeklagten; Verwendung; Diebstahl; Lernfahrausweis; Klinik; Peter; Hospitalisierung; Obergericht; Mangels; Antrags; Briefkasten; Tatsächliche; Fahrzeug |