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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 332 ZGB vom 2024

Art. 332 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 332 B. Wirkung I. Hausordnung und Fürsorge

1 Die Ordnung, der die Hausgenossen unterstellt sind, hat auf die Interessen aller Beteiligten in billiger Weise Rücksicht zu nehmen.

2 Insbesondere soll den Hausgenossen für ihre Ausbildung, ihre Berufsarbeit und für die Pflege der religiösen Bedürfnisse die nötige Freiheit gewährt werden.

3 Die von den Hausgenossen eingebrachten Sachen hat das Familienhaupt mit der gleichen Sorgfalt zu verwahren und gegen Schaden sicherzustellen wie die eigenen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 332 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF210061Ausweisung / Rechtsschutz in klaren FällenBerufung; Recht; Vertrag; Berufungsbeklagte; Gerin; Berufungsklägerin; Pensions; Kündigung; Partei; Pensionsvertrag; Vertrags; Berufungsbeklagten; Verfahren; Vorinstanz; Parteien; Rechtlich; Bundesgericht; Bestimmungen; Urteil; Ausweisung; Entscheid; Leistung; Vertrages; Mietrechtlichen; Verträge; Leistungen; Appartement; Berufungsverfahren; Gesuch; Gesuchsgegnerin
GRPZ-05-117Vollstreckung eines ausländischen UrteilsBeschwerde; Stellung; Recht; Zustellung; Schrift; Klage; Schen; Urteil; LugÜ; Verfahren; Gegner; Scheid; Zivil; Schriftstück; Mäss; Klageschrift; Gesuch; Entscheid; Gerichtliche; Gericht; Kantons; Person; Zuzüglich; Bezirksgerichts; Tonsgericht; Ordnungsgemäss; Ehefrau; Haltsort; Kantonsgericht; Gesuchsgegner

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 IV 33Art. 94 Ziff. 1 Abs. 1, 94 Ziff. 2 SVG, Art. 137, 140 StGB. Abgrenzung von Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und Verwendung eines anvertrauten Motorfahrzeugs zu Fahrten bzw. von Diebstahl und Veruntreuung, insbesondere bei Mitgewahrsam von Täter und Geschädigtem. Weiss; Gewahrsam; Entwendung; Wagen; Angeklagte; Gericht; Motorfahrzeugs; Gebrauch; Schlüssel; Anvertraut; Staatsanwaltschaft; Kantons; Basel-Landschaft; Anvertrauten; Fahrten; Mitgewahrsam; Wiederholten; Angeklagten; Verwendung; Diebstahl; Lernfahrausweis; Klinik; Peter; Hospitalisierung; Obergericht; Mangels; Antrags; Briefkasten; Tatsächliche; Fahrzeug
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