Obligationenrecht (OR) Art. 330a

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 330a OR vom 2025

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Art. 330a Zeugnis

1 Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.

2 Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.


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Art. 330a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210033Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Beklagte; Beklagten; Beweis; Kündigung; Vorinstanz; Recht; Woche; Arbeitsverhältnis; Verfahren; Parteien; Krankheit; Krankheitstag; Urteil; Krankheitstage; Zeugen; Gericht; Lohnabrechnung; Arbeitszeugnis; Entscheid; Ruhetag; Entschädigung; Beweise; Einsatzplan; Arbeitsverhältnisses
ZHLA180028Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Geschäftsführer; Vorinstanz; Beklagten; Berufung; Recht; Richt; Kündigung; Gespräch; Arbeitszeugnis; Zeugnis; Klägers; Arbeitsverhältnis; Schlüssel; Parteien; Büro; Urteil; Sachverhalt; Geschäftsführers; Drohung; Zusammenarbeit; Arbeitgeber; Berufungsverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180008Arbeitszeugnis - RekursArbeit; Rekurrentin; Bezirksgericht; Arbeitgeber; Recht; Zeugnis; Arbeitnehmer; Arbeitszeugnis; Rekurs; Leistung; Verwaltungskommission; Verfügung; Person; Krankheit; Bundesgericht; Obergericht; Zwischenzeugnis; Pensum; Arbeitnehmers; Kantons; Prozent; Wahrheit; Obergerichts; Entscheid; Interesse
ZHVB.2018.00010Angestellte haben auch in gekündigter Stellung Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das Interesse an der Berichtigung eines solchen Zwischenzeugnisses entfällt jedoch mit dem Ende des Anstellungsverhältnisses, wenn Zwischen- und Schlusszeugnis sich nur dadurch unterscheiden, dass Ersteres über ein bestehendes und Letzteres über ein beendetes Anstellungsverhältnis Auskunft gibt (E. 2.3).Zwischenzeugnis; Anstellung; Rekurs; Fachhochschule; Anstellungsverhältnis; Parteien; Parteientschädigung; Anspruch; Zwischenzeugnisses; Anstellungsverhältnisses; Schlusszeugnis; Zeugnis; Verwaltungsgericht; Rekurskommission; Rechtsmittel; Interesse; Angestellte; Einzelrichterin; Ausstellung; Streitwert; Beendigung; Verfügung; Direktor; Zeugnisses; Zürcher; Hochschulen; Wortlaut; Entschädigungsfolge; Rekursentscheid
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2568/2020BundespersonalArbeit; Vorinstanz; Arbeitszeugnis; Arbeitszeit; Stunden; Abwesenheit; Ferien; Minus; Arbeitsverhältnis; Minusstunden; Auflösung; Beschwerdeführers; Recht; Urteil; Arbeitsverhältnisse; Arbeitszeitsaldo; BVGer; Arbeitsverhältnisses; Arbeitsunfähigkeit; Auflösungsvereinbarung; Parteien; Abzug; Ziffer; Bundesverwaltungsgericht; Berufs; Lohnabrechnung; Verfügung; Berufserfahrung; ätzlich
A-2021/2019BundespersonalArbeit; Quot;; Arbeitszeugnis; Vorinstanz; Bundes; Formulierung; Arbeitnehmer; Zeugnis; Leistung; Release; Arbeitszeugnisses; Verfügung; Beschwerdeführers; Arbeitgeber; Verhalten; Weiterbildung; Bundesverwaltungsgericht; Weiterbildungen; Urteil; Arbeitnehmers; Fachwissen; Aufgabe; Aufgaben; Tätigkeiten; Zwischenzeugnis; Beurteilung