Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 32

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 32 ZGB vom 2024

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Art. 32 II. Beweis 1. Beweislast

1 Wer zur Ausübung eines Rechtes sich darauf beruft, dass eine Person lebe oder gestorben sei oder zu einer bestimmten Zeit gelebt oder eine andere Person überlebt habe, hat hiefür den Beweis zu erbringen.

2 Kann nicht bewiesen werden, dass von mehreren gestorbenen Personen die eine die andere überlebt habe, so gelten sie als gleichzeitig gestorben.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 32 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2019/459’en; Appel; ’appel; ’appelant; ’il; Entretien; èces; ’entretien; Enfant; ’enfant; ’intimée; écembre; ’au; écision; ’est; L’appel; était; ’AM; L’appelant; égué; Office; épouse; ’union; étant; évrier
VDHC/2017/270-Appel; Intimé; édit; Appelant; Intimée; écouvert; ébit; érêt; Favre-Bulle; état; écis; épens; èces; -fort; Intérêt; Lappel; ébiteur; Application; érante; ériode; élai; éitéré; écision

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 II 20 (9C_391/2023)
Regeste
Art. 712l ZGB ; Art. 32 Abs. 2 DBG ; Art. 1 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 ESTV-Liegenschaftskostenverordnung; steuerliche Behandlung des Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften und der Anteile daran. Zivil- und steuerrechtlicher Charakter des Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentumsgemeinschaft und der Einlagen der Stockwerkeigentümer (E. 4.3-4.5). Eine Zahlung des Erwerbers an den Veräusserer einer Stockwerkeinheit für den Anteil am Erneuerungsfonds ist kein "Einkauf" in den Erneuerungsfonds; sie kann einer Einlage in den Erneuerungsfonds nicht gleichgestellt werden und ist steuerlich nicht abzugsfähig (E. 4.6).
Erneuerungsfonds; Liegenschaft; Stockwerkeigentümer; Urteil; Liegenschaftskosten; Bundessteuer; Liegenschaftskostenverordnung; Abzug; Kanton; Verwaltung; Unterhalt; Recht; Kantons; ESTV-Liegenschaftskostenverordnung; Stockwerkeinheit; Einlage; Unterhalts; Kommentar; Stockwerkeigentum; Steuerverwaltung; Privatvermögen; Unterhaltskosten; Einlagen; Verkäufer; Einkommen; Verordnung; Liegenschaften; Stockwerkeigentums; MEIER-HAYOZ/REY; Hinweis
133 III 507 (5A_56/2007)Verwandtenunterstützung (Art. 328 ZGB); Subrogation des Gemeinwesens in den Anspruch (Art. 329 Abs. 3 i.V.m. Art. 289 Abs. 2 ZGB). Ersatz der vom Gemeinwesen bezahlten Kosten der stationären Behandlung in der Klinik für Suchtkranke; Begriff der Notlage (E. 5.1). Beweislast (E. 5.2). Keine Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Ergänzung des Sachverhalts und zu neuem Entscheid trotz Untersuchungsmaxime (E. 5.4). Verwandte; Behandlung; Notlage; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Gemeinwesen; Tochter; Sozialhilfe; Beweis; Urteil; Klage; Klinik; Obergericht; Recht; Behandlungs; Einwohnergemeinde; Suchtkranke; Therapie; Sinne; Unterstützung; Leistung; Anspruch; Entscheid; Untersuchungsmaxime; Krankenversicherung; Appellation; Bundesgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1429/2020Fürsorge (Asyl)Einreise; Person; Personen; Vorinstanz; Einreisekosten; Übernahme; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Gesuch; BVGer; Verfahren; Akten; Recht; Reisekosten; Enkelkind; Ausreise; Richter; Migration; Tochter; Verfahrens; Ermessens; Urteil
F-2973/2015Fürsorge (Asyl)Einreise; Einreisekosten; Person; Verfügung; Familie; Personen; Recht; Vorinstanz; Kinder; Gesuch; Übernahme; Bundesverwaltungsgericht; Ehefrau; Beschwerdeführers; Darlehen; Verwandten; Darlehens; Vater; Richter; Finanzierung; Familienangehörigen; Flüchtlingsdienst; Rückerstattung; Vaters; Abzug; Erwägung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2007.7Haftentlassungsgesuch (Art. 52 Abs. 2 BStP).Akten; Aussage; Entscheid; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerdeführers; Richter; Beschwerdekammer; Apos;; Verfahren; Zeuge; Beschuldigten; Rubrik; Aussagen; Schweiz; Untersuchungsrichter; Vater; Verfahrens; Zeugen; Verfahrens; Dokument; Bundesanwaltschaft; Haftentlassung; Malaysia; Vorinstanz; Untersuchungshaft; össische