Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 32 BGG vom 2025

Art. 32 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 32 Prozessleitung Instruktionsrichter oder Instruktionsrichterin

1 Der Präsident oder die Präsidentin der Abteilung leitet als Instruktionsrichter beziehungsweise Instruktionsrichterin das Verfahren bis zum Entscheid; er oder sie kann einen anderen Richter oder eine andere Richterin mit dieser Aufgabe betrauen.

2 Der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin entscheidet als Einzelrichter beziehungsweise Einzelrichterin über die Abschreibung von Verfahren zufolge Gegenstandslosigkeit, Rückzugs oder Vergleichs.

3 Die Verfügungen des Instruktionsrichters oder der Instruktionsrichterin sind nicht anfechtbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 32 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2024/52édure; énale; ésident; édéral; Président; Chambre; écembre; éposé; ’ordonnance; Ministère; étention; ’au; édigé; çais; ’il; élai; évoit; ’Etat; Envoi; TRIBUNAL; CANTONAL; CHAMBRE; RECOURS; PENALE; Composition
VDEntscheid/2024/41édure; énale; ésident; édéral; Président; Chambre; ’arrondissement; Côte; ’indemnité; éfaut; égale; ’office; écité; évoit; ’Etat; Envoi; TRIBUNAL; CANTONAL; CHAMBRE; RECOURS; PENALE; Composition; Krieger; Greffier; Glauser

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2019.58-Steuer; Bundesgericht; Steueramt; Busse; Bussen; Urteil; Steuern; Hinterziehung; Rekurrentin; Verfahren; AHV-Beiträge; Bundesgerichts; Recht; Bussenverfügung; Veranlagung; Bussenverfügungen; Steuerverwaltung; Beschwer; Einsprache; Kirchensteuer; Rekurs; Steuerpflichtigen; Steuergericht; Staat; Verfahrens; Solothurn; Beilage
BSVD.2016.221 (AG.2017.782)Rechnung IWB Nr. 150003265756 vom 18. Dezember 2015Strom; Rekurrent; Rekurs; Basel; Uhren; Hinweis; Beleuchtung; Recht; Rechnung; Gebühr; Rekursbegründung; Bundes; StromVG; Konzessionsgebühr; Verwaltungsgericht; VGEVD; Rekursverfahren; Energie; Streit; Elektrizität; Abgabe; Entscheid; Kanton; Theater; Rekurrenten; Informationen; Rüge
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 387 (9C_30/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 6 KVV ; Abschnitt A Nr. 1 Bst. i Ziff. 3b Anhang II des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA); Nr. 3 Bst. b Anhang XI (Schweiz) der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Optionsrecht von Grenzgängern. Im Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz stellt der unverschuldete Verlust der Krankenversicherungsdeckung durch Einstellung des VVG-Versicherungsmodells Mondial einen besonderen Grund dar, welcher eine erneute Optierung bzw. das Zurückkommen auf den getroffenen Optionsentscheid eines deutschen Grenzgängers zulässt (E. 7).
Versicherung; Option; Schweiz; Optionsrecht; Krankenversicherung; Person; Vertrag; Versicherungspflicht; Grenzgänger; Vertrags; Recht; Regel; Verordnung; Optionsrechts; Regelung; Auslegung; Personen; Ausübung; Urteil; Gesuch; Europäischen; Verhältnis; Deutschland; Mondial; Optierung
147 IV 329 (1B_370/2020)
Regeste
Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
Gericht; Urteil; Freiheit; Urteils; Richter; Einzelrichter; Freiheitsstrafe; Einzelgericht; Kanton; Urteilskompetenz; Einzelgerichts; Amtsgericht; Solothurn; Beurteilung; Einzelrichters; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Grenze; Widerruf; Vollzug; Behandlung; GO/SO; Richter; Kantons; Freiheitsentzug; Entlassung; Massnahme; Bezirksgericht; Pfäffikon

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3497/2014AusstandGesuch; Revision; Verfahren; Gesuchsteller; Gericht; Quot;; Urteil; Ausstand; Instruktion; Instruktionsrichter; Verfahrens; Revisionsgesuch; Instruktionsrichterin; Richter; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Richterin; Eingabe; Revisionsgr; Akten; Entscheid; Gesuchstellers; Zwischenverfügung; Kostenvorschuss; Ausstandsbegehren; Anträge; Rechtspflege; Ausstandsverfahren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2019.5Revision des Entscheids der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts RR.2019.260 vom 27. November 2019; vorsorgliche MassnahmenEntscheid; Revision; Bundesstrafgericht; Recht; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Massnahmen; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Schlussverfügung; Behörden; Gericht; Revisionsgesuch; Berufungskammer; Entscheids; StBOG; Bankunterlagen; Beschwerdeinstanz; Frist; Sinne; Übermittlung; Wiedererwägung; Interesse; Unterlagen; Wiedererwägungsgesuch; Anordnung; Zustand; Dokument; Hauptsache; Tribunal
BP.2012.7Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR).Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Verfahren; Tribunal; Eidgenössische; Steuerverwaltung; Verfahrens; Rückzug; Beschwerdeverfahren; Bundesgericht; Beschluss; Vorsitz; Gerichtsschreiberin; Rechtsanwältin; Martina; Fausch; Beschlagnahme; VStrR; Eingabe; Grundlage; Basler; Kommentar; Basel; Gerichtsgebühr; Entscheide; Instruktionsrichter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Seiler, Güngerich Hand zum Bundesgerichtsgesetz BGG2007