CCS Art. 313 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 313 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 313 V. Midada da las relaziuns (1)

1 Sche las relaziuns sa midan, ston las mesiras per la protecziun dals uffants vegnir adattadas a la nova situaziun.

2 La tgira genituriala na dastga en nagin cas vegnir restabilida avant ch’igl è pass 1 onn dapi sia retratga.

(1) Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 25 da zer. 1976, en vigur dapi il 1. da schan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 313 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230077Umplatzierung, persönlicher Verkehr, Aufgabenanpassung in der BeistandschaftKindes; Beschwerde; Erziehungs; Entscheid; Recht; Verfahren; Gutachten; Erziehungsfähigkeit; Bezirksrat; Besuchsrecht; Verfahren; Platzierung; Massnahme; Akten; Erziehungsfähigkeitsgutachten; Pflegefamilie; Betreuung; Mutter; Besuchsrechts; Dispositiv-Ziffer; Beschwerdeverfahren; Gericht; Kleinkind; Verfahrens; Beiständin; Besuche; Einholung
ZHPQ230066Kindesschutzmassnahmen nach Art. 273 i.V.m. Art. 313 ZGB, Art. 307 Abs. 1 ZGB, Art. 298d Abs. 1 und 2 ZGB, Art. 313 Abs. 1 ZGBEntscheid; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Kindsmutter; Dübendorf; Besuch; Bezirksrat; Beistand; Rechtsmittel; Ziffer; Kindes; Rechtspflege; Dispositiv-; Parteien; Uster; Kindsvater; Ferien; Dispositiv-Ziff; Verfahrens; Antrag; Beschwerdeinstanz; Beschwerdegegner; Eltern; Bezirksrats; Übergaben
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.57-Berufung; Kontakt; Kinder; Kindsmutter; Erziehungsaufsicht; Gespräch; Recht; Kindes; Mädchen; Mutter; Kindsvater; Berufungsklägerin; Situation; Berufungsbeklagte; Intervall; Massnahme; Massnahmen; Urteil; Weisung; Vorderrichter; Gespräche; Wünsche; Kindesschutzmassnahme; Bundesgericht; Kindesschutzmassnahmen; Thal-Gäu; Situationsbericht
SOVWBES.2023.7-Kindsmutter; Institution; Kindes; Aufenthalt; Platzierung; Entscheid; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Solothurn; Auftrag; Massnahme; Region; Kindesschutzbehörde; Entzug; Eltern; Sicht; Hause; Verwaltungsgericht; Vorinstanz; Recht; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fürsprecher; Mutter; Marfurt; Auftraggeberin; Beiständin; Kinder
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 II 384Wiederherstellung der elterlichen Gewalt (Art. 44 OG, Art. 313 ZGB, Art. 8 EMRK). Gegen den Entscheid, die elterliche Obhut nicht wiederherzustellen, ist die Berufung nicht gegeben (E. 4b und 4c). Jede Anordnung oder Abänderung von Kindesschutzmassnahmen setzt in einem gewissen Ausmass eine Prognose über die künftige Entwicklung der massgebenden Umstände voraus (E. 4d). Die Aufhebung der elterlichen Obhut stellt einen schweren Eingriff in das Familien- und Privatleben im Sinne von Art. 8 Ziff. 2 EMRK dar (E. 5). Kindes; Obhut; Berufung; Eingriff; Recht; Rekurs; Bundesgericht; Rekurskommission; Entscheid; Tochter; Freiheitsentziehung; Massnahme; Urteil; Freiheitsentziehungen; Familien; Fürsorge; Vormundschaftskommission; Bolligen; Unterbringung; Verfahren; Willkür; Wiederherstellung; Entwicklung; Umstände; Aufhebung; Bundesrecht; Massnahmen
117 II 109Zustimmung zur Adoption; Anfechtung wegen Urteilsunfähigkeit (Art. 265a ZGB; Art. 44 OG). Wird dem Begehren, es sei die Zustimmung zur Adoption wegen Urteilsunfähigkeit als ungültig zu bezeichnen, von der oberen kantonalen Spruchbehörde nicht entsprochen, so kann deren Entscheid nicht mit Berufung beim Bundesgericht angefochten werden. Zustimmung; Berufung; Daniela; Adoption; Gewalt; Entscheid; Vormundschaft; Regierungsrat; Wiederherstellung; Urteil; Bundesgericht; Vormundschaftsbehörde; Sachverhalt; Zustimmungserklärung; Widerruf; Kantons; Thurgau; Entscheide; Anfechtung; Urteilsunfähigkeit; Sozialarbeiterin; Vormündin; Mutter; Pflege; Frist; Nichtigkeit; Sinne; Kindes

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter Breitschmid, GeiserBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018
Peter Breitschmid, GeiserBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018