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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 313 StPO vom 2024

Art. 313 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 313 Beweiserhebungen im Zusammenhang mit Zivilklagen

1 Die Staatsanwaltschaft erhebt die zur Beurteilung der Zivilklage erforderlichen Beweise, sofern das Verfahren dadurch nicht wesentlich erweitert oder verzögert wird.

2 Sie kann die Erhebung von Beweisen, die in erster Linie der Durchsetzung der Zivilklage dienen, von der Leistung eines Kostenvorschusses der Privatklägerschaft abhängig machen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 313 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRA160010Arbeitsrechtliche Forderung (Sicherheit, Sistierung)Beklagten; Verfahren; Verfahren; Vorinstanz; Klage; Parteien; Sistierung; Klägers; Gericht; Verrechnung; Sicherheit; Klageantwort; Untersuchung; Parteientschädigung; Frist; Entscheid; Forderung; Schaden; Verfahrens; Beschluss; Gefährdung; Beweise; Sinne; Anzeige
VDEntscheid/2021/662Ministère; ’il; ’incendie; énal; énale; ’est; édure; ’elle; écision; ’au; était; éré; évrier; érée; équisition; élécommunication; érie; ’ordonnance; étaient; çons; Instruction; ’enquête; ’antenne; électrique
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180011Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerrechnung; Rekurs; Rekurrent; Abtretung; Verfahren; Rekursgegnerin; Recht; Prozessentschädigung; Rekurrenten; Forderung; Verfahrens; Verwaltungskommission; Entschädigung; Auslegung; Prozess; Interesse; Verfahren; Bestimmungen; Obergericht; Beschluss; Verfügung; Vollmacht; Prozessordnung; Bezirksgericht; Bülach; Gerichtskosten
ZHVR180006Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerrechnung; Rekurs; Verfahren; Rekurrent; Recht; Abtretung; Rekursgegnerin; Verfahrens; Forderung; Prozessentschädigung; Rekurrenten; Obergericht; Entschädigung; Auslegung; Verwaltungskommission; Kantons; Verfahren; Prozess; Interesse; Bestimmungen; Staat; Rechtsvertreter; Obergerichts; Beschuldigte; Entscheid; Prozessordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerdegegner; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Parteien; Antrag; Staat

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2014.62Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Erhebung eines Kostenvorschusses von der Privatklägerschaft (Art. 313 Abs. 2 StPO).Gutachten; Privatkläger; Verfahren; Kostenvorschuss; Bundesanwaltschaft; Privatklägerschaft; Recht; Kostenvorschusses; Verfahren; Verfahrens; Verfügung; Akten; Vorschuss; Erhebung; Person; Apos;; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Akteneinsicht; Schriftgutachten; Beschwerdeführern; Parteien; Gutachtens; Einvernahme; Anspruch; Einsicht; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, SchweizerPraxis, éd.2013