Art. 313 Beweiserhebungen im Zusammenhang mit Zivilklagen
1 Die Staatsanwaltschaft erhebt die zur Beurteilung der Zivilklage erforderlichen Beweise, sofern das Verfahren dadurch nicht wesentlich erweitert oder verzögert wird.
2 Sie kann die Erhebung von Beweisen, die in erster Linie der Durchsetzung der Zivilklage dienen, von der Leistung eines Kostenvorschusses der Privatklägerschaft abhängig machen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RA160010 | Arbeitsrechtliche Forderung (Sicherheit, Sistierung) | Klagten; Beklagten; Verfahren; Verfahren; Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Partei; Gericht; Klage; Parteien; Sistierung; Klägers; Verrechnung; Vorliege; Klageantwort; Sicherheit; Untersuchung; Parteientschädigung; Erheblich; Erhebliche; Vorliegende; Entscheid; Forderung; Schaden; Frist; Verfahrens; Vorinstanzlich; Beschluss |
SH | Nr. 51/2004/19 | Art. 59 Ziff. 2 Abs. 3 StGB; Art. 172 Abs. 1, Art. 173 Abs. 1, Art. 175 Abs. 1 sowie Art. 327 Abs. 1 und Abs. 2 StPO. Beschlagnahme von Vermögenswerten einer Drittperson im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung gegen den Angeklagten; Behandlung einer Beschwerde während hängigem Berufungsverfahren | Ersatz; Vermögens; Ersatzforderung; Beschwerde; Vermögenswert; Einziehung; Beschlag; Vermögenswerte; Beschlagnahme; Verfahren; Berufung; Durchsetzung; Hinweis; Beschwerdeführer; Schmid; /StGB; Beschlagnahmt; Beschwerdeführerin; Grundstücke; Kanton; Urteil; Urteil; Kantonsgericht; Berufungsverfahren; Entscheid; Hinweisen; Massnahme; Verfahrens; Beschlagnahmte; Ordnete |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VR180011 | Rekurs gegen Verrechnungsanzeige | |
ZH | VR180006 | Rekurs gegen Verrechnungsanzeige |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 36 (6B_895/2019) | Regeste Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2). | Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Gültig; Beschwerdeführerin; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Erhoben; Parteien; Läge; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte; Unzulässig; Erstinstanzliche |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2014.62 | Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Erhebung eines Kostenvorschusses von der Privatklägerschaft (Art. 313 Abs. 2 StPO). | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Gutachten; Privatkl?ger; Verfahren; Kostenvorschuss; Bundesanwaltschaft; Privatkl?gerschaft; Recht; Kostenvorschusses; Verfahren; Verfahrens; Verf?gung; Akten; Partei; Diesbez?glich; Vorschuss; Erhebung; Person; Akteneinsicht; Bundesstrafgericht; Schriftgutachten; Angefochten; Beschwerdef?hrerin; Beschwerdegegnerin; Beschwerdef?hrern; Beschwerdekammer; Interesse; Beschuldigte |