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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 313 Beweiserhebungen im Zusammenhang mit Zivilklagen
1 Die Staatsanwaltschaft erhebt die zur Beurteilung der Zivilklage erforderlichen Beweise, sofern das Verfahren dadurch nicht wesentlich erweitert oder verzögert wird.
2 Sie kann die Erhebung von Beweisen, die in erster Linie der Durchsetzung der Zivilklage dienen, von der Leistung eines Kostenvorschusses der Privatklägerschaft abhängig machen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RA160010 | Arbeitsrechtliche Forderung (Sicherheit, Sistierung) | Beklagten; Verfahren; Verfahren; Vorinstanz; Klage; Parteien; Sistierung; Klägers; Gericht; Verrechnung; Sicherheit; Klageantwort; Untersuchung; Parteientschädigung; Frist; Entscheid; Forderung; Schaden; Verfahrens; Beschluss; Gefährdung; Beweise; Sinne; Anzeige |
VD | Entscheid/2021/662 | Ministère; ’il; ’incendie; énal; énale; ’est; édure; ’elle; écision; ’au; était; éré; évrier; érée; équisition; élécommunication; érie; ’ordonnance; étaient; çons; Instruction; ’enquête; ’antenne; électrique |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VR180011 | Rekurs gegen Verrechnungsanzeige | Verrechnung; Rekurs; Rekurrent; Abtretung; Verfahren; Rekursgegnerin; Recht; Prozessentschädigung; Rekurrenten; Forderung; Verfahrens; Verwaltungskommission; Entschädigung; Auslegung; Prozess; Interesse; Verfahren; Bestimmungen; Obergericht; Beschluss; Verfügung; Vollmacht; Prozessordnung; Bezirksgericht; Bülach; Gerichtskosten |
ZH | VR180006 | Rekurs gegen Verrechnungsanzeige | Verrechnung; Rekurs; Verfahren; Rekurrent; Recht; Abtretung; Rekursgegnerin; Verfahrens; Forderung; Prozessentschädigung; Rekurrenten; Obergericht; Entschädigung; Auslegung; Verwaltungskommission; Kantons; Verfahren; Prozess; Interesse; Bestimmungen; Staat; Rechtsvertreter; Obergerichts; Beschuldigte; Entscheid; Prozessordnung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 36 (6B_895/2019) | Regeste Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2). | Anschlussberufung; Berufung; Beschwerdegegner; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Parteien; Antrag; Staat |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2014.62 | Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Erhebung eines Kostenvorschusses von der Privatklägerschaft (Art. 313 Abs. 2 StPO). | Gutachten; Privatkläger; Verfahren; Kostenvorschuss; Bundesanwaltschaft; Privatklägerschaft; Recht; Kostenvorschusses; Verfahren; Verfahrens; Verfügung; Akten; Vorschuss; Erhebung; Person; Apos;; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Akteneinsicht; Schriftgutachten; Beschwerdeführern; Parteien; Gutachtens; Einvernahme; Anspruch; Einsicht; Bundesstrafgerichts |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid, Schweizer | Praxis, éd. | 2013 |