Login
Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 305 (1) Information des Opfers und Meldung (2)
1 Die Polizei und die Staatsanwaltschaft informieren das Opfer bei der jeweils ersten Einvernahme umfassend über seine Rechte und Pflichten im Strafverfahren.
2 Sie informieren bei gleicher Gelegenheit zudem über: (2)
3 Sie melden Name und Adresse des Opfers einer Beratungsstelle, sofern dieses damit einverstanden ist.
4 Die Absätze 1–3 finden auf Angehörige des Opfers sinngemäss Anwendung.
5 Die Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels ist zu protokollieren.
(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. II 7 des Strafbehördenorganisationsgesetzes vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3267; BBl 2008 8125).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE220124 | Einstellung | Beschwerdegegner; Anzeige; Polizei; Staatsanwaltschaft; Wädenswil; Polizeiposten; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Recht; Fragen; Aussage; Anzeigen; Anzeige; Aussagen; Kantons; Bundesgericht; Verfahren; Verfolgung; Einstellung; Feststellung; Verfügung; Beschwerdegegners; Verfahren; Bundesgerichts; Anklage; Urteil; Gericht; Antrag; Entgegennahme |
ZH | SB140394 | Versuchte Anstiftung zu mehrfachem Mord und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Vorinstanz; Anstiftung; Aussagen; Recht; Verteidigung; Staat; Privatklägerin; Urteil; Waffe; Staatsanwaltschaft; Berufung; Tötung; Genugtuung; Sinne; Bundesgericht; Forderung; Familie; Rahmen; Lebens; Gericht; Freiheitsstrafe; Kantons; Versuch; Behandlung; Anklage |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | DGS.2023.19 | - | Ausstand; Einvernahme; Akten; Gesuch; Verfahren; Staatsanwalt; Gericht; Gesuchsteller; Verteidigung; Opfer; Verfahrens; Verfahren; Staatsanwalts; Recht; Staatsanwaltschaft; Person; Ausstandsgesuch; Detektiv; Dolmetscher; Über; Personen; Stellung; Untersuchung; Menschenhandel; Stellungnahme; Beweis |
BS | SB.2014.113 (AG.2015.535) | gewerbsmässiger Betrug (BGer 6B_932/2015 vom 18.11.2015) | Berufung; Berufungskläger; Urteil; Gericht; Berufungsklägerin; Recht; Fahrzeug; Sozialbeiträge; Pensionskassenrente; Akten; Rente; Verfahren; Polizei; Zustand; Verkehrs; Betrug; Berufungsklägers; Verletzung; Anklage; Verbindung; Verkehrsregeln; Begünstigung; Geldstrafe; Vorinstanz; Täuschung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Gomm, Zehntner | Basler Kommentar StPO | 2020 |