Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Art. 30

Zusammenfassung der Rechtsnorm BetmG:



Das schweizerische Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln in der Schweiz gemäss internationalem Drogenkontrollrecht. Es umfasst Regelungen zu Anbau, Herstellung, Handel, Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln sowie Strafen bei Verstössen. Das Gesetz beinhaltet auch Vorschriften zur medizinischen Verwendung von Betäubungsmitteln und zur Suchtprävention mit dem Ziel, den Missbrauch von Betäubungsmitteln zu bekämpfen und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Art. 30 BetmG vom 2023

Art. 30 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) drucken

Art. 30 6. Kapitel: Schlussbestimmungen (1)

1 Der Bundesrat erlässt die zum Vollzug erforderlichen Ausführungsbestimmungen.

2 Er legt die Gebühren fest, welche die Swissmedic für Bewilligungen, Kontrollen und Dienstleistungen erhebt. Er kann ihm diese Befugnis übertragen.

3 Er legt bei der Erteilung von Bewilligungen an Organisationen, Institutionen und Behörden im Sinne von Artikel 14a im Einzelfall die Befugnisse, die näheren Voraussetzungen ihrer Ausübung sowie die Art und Weise der durchzuführenden Kontrolle fest. Er kann bei der Regelung der Kontrolle nötigenfalls vom Gesetz abweichende Vorschriften erlassen.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 2008, in Kraft seit 1. Juli 2011 (AS 2009 2623; 2011 2559; BBl 2006 8573, 8645).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4772/2019BetäubungsmittelCannabis; Ausnahmebewilligung; BetmG; Betäubungsmittel; Recht; Vorinstanz; Zweck; Bundes; Herstellung; Auslegung; Patienten; Export; Praxis; Gesetzgeber; Einzelfall; Gesetze; Verfügung; Inverkehrbringen; Patientin; BetmSV; Gesetzes; Bewilligung; Ausland; Ausnahmebewilligungen; Quot;; Praxisänderung
C-4592/2019BetäubungsmittelCannabis; BetmG; Ausnahmebewilligung; Quot;; Recht; Patient; Betäubungsmittel; Bundes; Vorinstanz; Export; Zweck; Einzelfall; Anbau; Auslegung; Schweiz; Patienten; Deutschland; Patientin; Gesetze; Gesetzes; Gesuch; Gesetzgeber; Ermessen; BetmSV; BVGer; Verfügung