BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ATSG:



Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Sozialversicherungsgesetzgebung, das allgemeine Bestimmungen für alle Sozialversicherungszweige regelt. Es legt Grundsätze für Leistungen fest, wie Bedürftigkeit und Solidarität, und regelt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen und Behörden. Das ATSG bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für das schweizerische Sozialversicherungssystem, um die soziale Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Art. 30 ATSG vom 2024

Art. 30 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 30 Weiterleitungspflicht

Alle Stellen, die mit der Durchführung der Sozialversicherung betraut sind, haben versehentlich an sie gelangte Anmeldungen, Gesuche und Eingaben entgegenzunehmen. Sie halten das Datum der Einreichung fest und leiten die entsprechenden Unterlagen an die zuständige Stelle weiter.


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Art. 30 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2018.37Ergänzungsleistungen IVAnspruch; Ergänzungsleistung; Anmeldung; Ergänzungsleistungen; Rente; Verfügung; IV-Stelle; Schweiz; Voraussetzung; Voraussetzungen; Recht; Bundesgericht; Solothurn; AK-Nr; Person; Urteil; IV-Rente; Bundesgerichts; Verordnung; Ausgleichskasse; Invalidenversicherung; Beginn; EL-Anspruch; Sozialversicherung
SOVSBES.2017.208Rechtsverweigerung / WegkostenpauschaleRecht; Verfügung; Wegkosten; Pflege; Verfahren; Rechtsverweigerung; Leistung; Bundes; Person; Entscheid; Regel; Einwohnergemeinde; Versicherungsgericht; Spitex; Regelung; Kanton; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Krankenversicherung; Kantons; Verfahrens; Solothurn; Gemeinde; Bundesgericht; Pflegefinanzierung; Patienten; Versicherungsträger; Leistungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2023.296-Verfügung; Arbeit; Einsprache; Entscheid; Versicherungsgericht; Rückforderung; Frist; Arbeitslosenversicherung; Akten; Vermittlungsfähigkeit; Kanton; Revision; Tatsache; AWA-Verfügung; Recht; Bundesgericht; Urteil; Arbeitslosenentschädigung; Solothurn; Person; Präsidentin; Amtsstelle; Verfahren; Entscheide; Erlass; Tatsachen; Gericht; äftig
SOVSBES.2022.3-Arbeit; Kurzarbeit; Einsprache; Treuhand; Arbeitszeit; Entscheid; Einspracheentscheid; Gericht; Versicherung; Versicherungsgericht; Kurzarbeitsentschädigung; Verfügung; Eingabe; Frist; Revision; Tatsache; Recht; Solothurn; Anspruch; Arbeitsausfall; Kanton; Covid; AWA-Nr; Entscheide; Beweismittel; Arbeitszeiterfassung; Arbeitslosenversicherung; Tatsachen; Zeiterfassung; Covid-
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 V 106 (8C_241/2008)Art. 66 Abs. 1 IVV; Art. 70 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 ATSG; Art. 12 Abs. 1 IVG (bis Ende 2007 gültig gewesene Fassung); Befugnis des Krankenversicherers, eine Person bei der Invalidenversicherung anzumelden. Wenn der obligatorische Krankenpflegeversicherer aufgrund seiner Vorleistungspflicht (Art. 70 Abs. 2 lit. a ATSG) Behandlungskosten übernommen hat und sich die versicherte Person entgegen Art. 70 Abs. 3 ATSG nicht für die entsprechenden Leistungen bei der Invalidenversicherung anmeldet, ist der Krankenversicherer seinerseits befugt, die Anmeldung vorzunehmen (E. 6). Leistung; Person; Vorleistung; Anmeldung; Sozialversicherung; Recht; Helsana; Invalidenversicherung; Vorleistungspflicht; Versicherer; Versicherungsträger; Träger; Vorleistungen; IV-Stelle; Leistungen; Operation; Anmeldebefugnis; Verzicht; Sozialversicherungsrecht; Krankenversicherer; Anspruch; KIESER; Verwaltung; Urteil; Befugnis; Sinne; Erwägungen; Verpflichtung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5180/2018RentenanspruchVorinstanz; Verfügung; Abklärung; Bundesverwaltungsgericht; Abklärungen; IVSTA; Stellungnahme; BVGer-act; Lungenerkrankung; Beweis; Richter; Rückweisung; Urteil; Arbeitsfähigkeit; Parteien; Hinweis; Beschwerdeführers; Verwaltung; VwVG;; Gericht; Zustellung; Dienst; Verfahrens; Einschreiben; Entscheid
B-6300/2012Rentenanspruchähig; Arbeit; Recht; Vorinstanz; Verfügung; Invalidität; Leistung; Zeitpunkt; Rente; Arbeitsfähigkeit; Anspruch; Invalidenrente; Arbeitsunfähigkeit; Bundesverwaltungsgericht; Verordnung; Invaliditätsgrad; Verfahren; Gericht; Renten; Urteil; IV-Stelle; Schweiz; Bericht; Parteien; Eintritt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-ATSG- 3. Auflage 2015
Ueli KieserATSG- 3. Auflage 2015