Strafgesetzbuch (StGB) Art. 3

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 3 StGB vom 2024

Art. 3 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 3 Verbrechen oder Vergehen im Inland

1 Diesem Gesetz ist unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen oder Vergehen begeht.

2 Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland ganz oder teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht die vollzogene Strafe auf die auszusprechende Strafe an.

3 Ist ein Täter auf Ersuchen der schweizerischen Behörde im Ausland verfolgt worden, so wird er, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der Konvention vom 4. November 1950 (1) zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:

  • a. das ausländische Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
  • b. die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.
  • 4 Hat der auf Ersuchen der schweizerischen Behörde im Ausland verfolgte Täter die Strafe im Ausland nicht oder nur teilweise verbüsst, so wird in der Schweiz die Strafe oder deren Rest vollzogen. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland nicht oder nur teilweise vollzogene Massnahme in der Schweiz durchzuführen oder fortzusetzen ist.

    (1) SR 0.101

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB230237PornografieBeschuldigte; Video; Verteidigung; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Beweis; Urteil; Recht; Geldstrafe; NCMEC; Verfahren; Sinne; Staat; Instagram; Pornografie; Videos; Videodatei; Anklage; Beweise; Knaben; Berufungsverfahren; Gericht; Staatsanwaltschaft; Punkt; Bundesgericht; Winterthur
    ZHSB210333Entziehung von MinderjährigenBeschuldigte; Privatklägerin; Berufung; Aufenthalt; Beschuldigten; Eltern; Urteil; Verfahren; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Staat; Vorinstanz; Sorge; Obhut; Kindes; Elternteil; Dispositiv; Schweiz; Aufenthaltsort; Sachverhalt; Sachverhaltsteil; Geldstrafe; Verfahrens; Berufungsverfahren; Anklage; Gericht; Staatsanwalt; Entziehung; Entscheid
    Dieser Artikel erzielt 24 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2022.93-Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Hände; Richt; Handy; Urteil; Hotel; Aussagen; Kontakt; Staat; Einvernahme; Apos; Geschädigte; Angst; Zeugin; Hotelzimmer; Berufung; Freiheit
    SOSTBER.2020.70-Spiel; Beschuldigte; Spielplattform; Apos; Beschuldigten; Glück; Glücks; Gerät; Glücksspiel; Recht; Geräte; Verfahren; Spielbank; Urteil; Beruf; Über; Berufung; Spiele; Verfahren; Gericht; Lokal; Spielbanken; Vorinstanz; Überweisung; Urteils; Ziffer; Staat
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 241 (6B_1308/2020)
    Regeste
    Art. 34 und 2 StGB ; Strafzumessung, Wahl der Strafart, Geldstrafe, Übergangsrecht. Der Richter bestimmt bei der Aussprechung einer Strafe zuerst die Art der Strafe und setzt danach das Strafmass fest. Bei der Wahl der Strafart trägt er neben dem Verschulden des Täters, der Angemessenheit der Strafe, ihren Auswirkungen auf den Täter und auf seine soziale Situation sowie ihrer Wirksamkeit unter dem Gesichtswinkel der Prävention Rechnung (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).
    écuniaire; -amende; Ancien; être; Auteur; énal; édé; était; édéral; énale; Intimé; éterminer; Tribunal; été; éforme; Arrêt; Application; Accident; Selon; ération; ères; Autre; ésultat; Infraction; Geldstrafe; Appel; Excavation; Avoir; érieure
    146 IV 68 (6B_31/2019) Art. 102 StGB , Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO ; Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung. Zulässigkeit der Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung trotz umstrittener Rechtslage (E. 2.1 und 2.2). Verjährung; Unternehmen; Einstellung; Unternehmens; Recht; Sinne; Urteil; Barkeit; Recht; Sanktion; Einstellungsverfügung; NIGGLI/GFELLER; Zurechnung; Zurechnungsnorm; Verfahren; Tatbestand; Organisation; Anlass; Anklage; Rechtsprechung; Übertretung; Verjährungsfrist; Organisations; Anlasstat; Busse; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Gericht

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2024.40Kanton; Geschädigte; Handlung; Gallen; Nötigung; Gericht; Akten; Kantons; Dossier; Geschädigten; Handlungen; Drohung; Gerichtsstand; Kontakt; Beschimpfung; Behörden; Verfolgung; Antrag; Missbrauch; Stalking; Beschwerdekammer; Antrag; Staatsanwalt; Vorfall; Person; Beschränkung; Tribunal; Staatsanwaltschaft
    BG.2023.53Verfahren; Recht; Verfahrens; Verfahren; Sàrl; Beschwerdeführerinnen; Verfahrensakten; Luxemburg; Schweiz; Einstellung; Bundes; Beschuldigte; Privatklägerinnen; Interesse; Vermögenswerte; Verfahrens; Anzeige; Apos;; Rechtshilfeverfahren; Beschlag; Interessen; Liegenschaft; Behörde; Einstellungsverfügung; Untersuchung; Verfügung; Entscheid; Parteien

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schweizer, Trechsel, Pieth Kommentar StGB2020
    Schweizer, Trechsel, Pieth, éd.2018