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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 298 StPO vom 2024

Art. 298 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 298 Mitteilung

1 Die Staatsanwaltschaft teilt der beschuldigten Person spätestens mit Abschluss des Vorverfahrens mit, dass gegen sie verdeckt ermittelt worden ist.

2 Die Mitteilung kann mit Zustimmung des Zwangsmassnahmengerichts aufgeschoben oder unterlassen werden, wenn:

  • a. die Erkenntnisse nicht zu Beweiszwecken verwendet werden; und
  • b. der Aufschub oder die Unterlassung zum Schutze überwiegender öffentlicher oder privater Interessen notwendig ist.
  • 3 Personen, gegen die verdeckt ermittelt wurde, können Beschwerde nach den Artikeln 393–397 führen. Die Beschwerdefrist beginnt mit Erhalt der Mitteilung zu laufen.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 298 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB140544Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerruf Beschuldigte; Beschuldigten; Staatsanwalt; Gericht; Staatsanwaltschaft; Scheinkäufer; Berufung; Anonymität; Verteidigung; Verfahren; Urteil; Gericht; Vorinstanz; Stadtpolizei; Anklage; Betäubungsmittel; Person; Recht; Gehör; Zeuge; Zürich-Limmat; Scheinkäufers; Zeugen; Verfahren; Verfügung; Zwangsmassnahmengericht; Verfahrens; Marihuana; Vernichtung
    VDJug/2022/173Appel; ’appel; ’il; ’appelant; ’auteur; él ’est; était; éléments; énal; ’agression; L’appel; ésion; Office; ’office; ’agissant; ’infraction; éciation; éfenseur; énale; éré; édure; érale
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2021.100-Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Ermittler; Staat; Ermittlung; Beruf; Berufung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gespräch; Apos; Mutter; Aussage; Genugtuung; Beweis; Verfahren; Kinder; Täter; Person; Urteil; Akten; Schütteltrauma; Recht; üsse
    BSBES.2023.115-Staatsanwaltschaft; Ermittlung; Verfahren; Basel; Mitteilung; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Entscheid; Verfahrens; Voraussetzungen; Bundesgericht; Schweiz; «verdeckte; Ermittlung»; Einzelgericht; Liselotte; Gerichtsschreiberin; Jeanette; Landolt; Ermittlungsverfahren; «Beschwerde»; Stellung; Erwägungen; Massnahme; Zeitpunkt; ürde
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 IV 82 (1B_404/2021)
    Regeste
    Art. 298a ff. StPO ; Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid über die Verwertbarkeit von Beweisen, die im Rahmen einer angeblich rechtswidrigen verdeckten Fahndung erhoben wurden. Gesetzliche Regelung und Definition der verdeckten Fahndung, der Observation und der verdeckten Ermittlung gemäss StPO (E. 5.1).
    ètes; être; énal; Investigation; Comme; énale; Observation; JEANNERET; Ministère; égal; Commentaire; ègle; HANSJAKOB; égislateur; Autorisation; HANSJAKOB/PAJAROLA; égale; Atteinte; également; Existence; éjudice; éparable; écifique; églementation; édure; Kommentar; JEANNERET/GAUTIER; Absence; GLESS; Fahndung
    147 IV 471 (6B_536/2020)
    Regeste
    Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
    Busse; Geldstrafe; Übertretung; Recht; Urteil; Vergehen; Sanktion; Übertretungen; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Bussen; Spielbanken; Vergehens; Täter; Vollzugsmodalität; Bundesgericht; Hinweisen; Sanktionen; Fällen; Recht; Geldstrafen; Vorinstanz; Bezug; Beruf; Übertretungsbusse; Glücksspiele; Berufung; Rechtsprechung; Gesetzgeber

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    F-215/2019EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Einvernahme; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Erwerbstätigkeit; Schweiz; Urteil; Aufenthalt; Beschwerdeführers; Verfahren; Sicherheit; Kontakt; SEM-act; Dienstleistungen; Entgelt; Verfahren; Kunde; Richter; Kunden; Akten; Bewilligung; Bezirksgericht; Person; Beamte; Staatsanwaltschaft; Aufenthalts; Rek-act

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schmid, Schweizer, JositschPraxis, éd.2018
    Schmid, Schweizer, JositschPraxis, éd.2018