CPS Art. 283 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 283 CPS de 2025

Art. 283 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 283 Violation du secret du vote (1)

Quiconque, par des procédés illicites, réussit à découvrir dans quel sens un ou plusieurs électeurs usent de leur droit de vote est puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
91 IV 228Art. 220 StGB. Vorenthalten eines Unmündigen. 1. Täter kann auch der Ehegatte sein, dem das Kind während des Scheidungsverfahrens nicht zugeteilt ist (Erw. 1). 2. Dieser Ehegatte ist dem schweizerischen Recht auch dann unterworfen, wenn er das Kind im Ausland zurückhält, der andere Ehegatte aber, dem es zugeteilt ist, in der Schweiz wohnt. 3. Unter Erfolg im Sinne von Art. 7 StGB ist der Schaden zu verstehen, um dessentwillen die Handlung unter Strafe gestellt ist. Ein solcher Schaden tritt nicht nur bei den Erfolgsdelikten im technischen Sinne, sondern auch bei den schlichten Tätigkeitsdelikten ein (Erw. 2). Erfolg; Recht; Schweiz; Sinne; Kinde; Ehegatte; Gewalt; Scheidung; Ehefrau; Cramer; Kinder; Schaden; ührt; Eheschutzrichter; ündige; Rechte; Tätigkeit; Vorenthalten; Scheidungsverfahrens; Ausland; Handlung; Anordnung; Elternteil; Pflicht; Erfolgsdelikte; Urteil; Unmündigen; Täter; Erfolgsdelikten; Tätigkeitsdelikten