StGB Art. 283 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 283 StGB vom 2025

Art. 283 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 283 Verletzung des Abstimmungs- und Wahlgeheimnisses

Wer sich durch unrechtmässiges Vorgehen Kenntnis davon verschafft, wie einzelne Berechtigte stimmen oder wählen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
91 IV 228Art. 220 StGB. Vorenthalten eines Unmündigen. 1. Täter kann auch der Ehegatte sein, dem das Kind während des Scheidungsverfahrens nicht zugeteilt ist (Erw. 1). 2. Dieser Ehegatte ist dem schweizerischen Recht auch dann unterworfen, wenn er das Kind im Ausland zurückhält, der andere Ehegatte aber, dem es zugeteilt ist, in der Schweiz wohnt. 3. Unter Erfolg im Sinne von Art. 7 StGB ist der Schaden zu verstehen, um dessentwillen die Handlung unter Strafe gestellt ist. Ein solcher Schaden tritt nicht nur bei den Erfolgsdelikten im technischen Sinne, sondern auch bei den schlichten Tätigkeitsdelikten ein (Erw. 2). Erfolg; Recht; Schweiz; Sinne; Kinde; Ehegatte; Gewalt; Scheidung; Ehefrau; Cramer; Kinder; Schaden; ührt; Eheschutzrichter; ündige; Rechte; Tätigkeit; Vorenthalten; Scheidungsverfahrens; Ausland; Handlung; Anordnung; Elternteil; Pflicht; Erfolgsdelikte; Urteil; Unmündigen; Täter; Erfolgsdelikten; Tätigkeitsdelikten