Art. 268 Schluss des Konkursverfahrens
Entscheid des Konkursgerichtes
1 Nach der Verteilung legt die Konkursverwaltung dem Konkursgerichte einen Schlussbericht vor.
2 Findet das Gericht, dass das Konkursverfahren vollständig durchgeführt sei, so erklärt es dasselbe für geschlossen.
3 Gibt die Geschäftsführung der Verwaltung dem Gerichte zu Bemerkungen Anlass, so bringt es dieselben der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis.
4 Das Konkursamt macht den Schluss des Konkursverfahrens öffentlich bekannt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220127 | Beschwerde gegen die Höhe des Kostenvorschusses im Konkurs über die ... AG in Liquidation | Konkurs; Beschwerde; Kostenvorschuss; Beschwerdeführer; Konkursamt; Konkursverfahren; SchKG; Gläubiger; Konkursverfahrens; Betrag; Frist; Aufschiebende; Verfahren; Kanton; Gläubigern; Höhe; Kostenvorschusses; Vorinstanz; Recht; Kantons; Urteil; Vertreten; übersteigenden; Betrags; Aufsichtsbehörde; Mobile; Bezirksgericht; Konkursgericht; Equipe |
ZH | PS150113 | Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Konkurs; Betreibung; SchKG; Biger; Beschwerde; Gläubiger; öffnung; Fortsetzung; Recht; Konkurseröffnung; Aufleben; Betreibungen; Konkurses; Einstellung; Betreibungs; Pfändung; Fortsetzungsbegehren; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Fortgesetzt; Rechtsprechung; Schuldbetreibung; Betreibungsamt; Mangels; Aktiven; Faillite; Weite; Gestellte; Vorinstanz |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 437 (5A_772/2011) | Art. 251 Abs. 1 SchKG; verspätete Konkurseingaben. Versehentlich bei der Kollokation übergangene Ansprachen können wie verspätete Konkurseingaben bis zum Schluss des Konkursverfahrens berücksichtigt werden (E. 4). | Konkurs; SchKG; Beschwerde; Kollokation; Konkursverfahren; Entscheid; Forderung; Konkursamt; Aufsichtsbehörde; Konkursverfahrens; Kollokationsplan; Verteilung; Schuldbetreibung; Konkurseingabe; Recht; Vorinstanz; Verspätet; Verspätete; Träglich; Beschwerdeführer; Urteil; Angemeldet; Gläubiger; Gemeldete; Eingabe; Auffassung; Konkursrichter; Konkurseingaben; Angemeldete; Konkurs |
130 III 481 | Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven; Konkurrenz zwischen einem auf Art. 230 Abs. 4 SchKG gestützten Begehren um Wiederaufnahme einer wegen der Konkurseröffnung aufgehobenen Betreibung auf Pfandverwertung und einem Begehren um Verwertung des Pfandes gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG. Die vor der Konkurseröffnung eingeleiteten Betreibungen leben nach Einstellung des Konkurses wieder auf, d.h. nach der Veröffentlichung des Eintrages der Einstellung und des Schlusses des Konkursverfahrens mangels Aktiven im SHAB (E. 2.1). Die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven einer juristischen Person bedeutet nicht notwendigerweise das Ende des Verfahrens, wenn die Masse mit Pfandrechten belastete Vermögenswerte umfasst; in diesem Fall bleibt das Konkursamt zuständig, um die Spezialliquidation nach den aufeinander folgenden Regeln von Art. 230a Abs. 2-4 SchKG von Amtes wegen zu eröffnen und durchzuführen (E. 2.2 und 2.3). Wenn ein Pfandgläubiger die Verwertung seines Pfandes gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG verlangt, darf der Konkurs nicht geschlossen werden (Art. 268 Abs. 2 SchKG) und kann die durch den Konkurs aufgehobene Betreibung auf Pfandverwertung noch nicht wiederaufleben; daher geht bei dieser Ausgangslage das Verfahren nach Art. 230a Abs. 2 SchKG demjenigen nach Art. 230 Abs. 4 SchKG vor (E. 3). | Faillite; L'office; Suite; Poursuite; Faillites; été; Réalisation; Konkurs; Liquidation; Cit; Procédure; Créancière; Créancier; Poursuites; être; Suspension; SchKG; Immobilier; D'une; Faute; D'actif; Décision; Août; Application; Qu'il; Cantonale; Vertu; Gagiste; VOUILLOZ; Comme |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-6350/2010 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Vorinstanz; Beschwerde; Verf?gung; Beschwerdef?hrer; Recht; Bundes; Konkurs; Betreibung; Forderung; Begr?ndung; Urteil; Angefochtene; Arbeitgeber; SchKG; Vorsorge; Bundesverwaltungsgericht; Einzelfirma; Beitr?ge; Rechnung; Angefochtenen; Konkurser?ffnung; Schulde; Partei; Erlasse; Verfahren; Beitrags; Aufhebung; Konkursverfahren; Berufliche |
C-3673/2010 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdef?hrer; Verf?gung; Bundes; Recht; Betreibung; Konkurs; Forderung; Begr?ndung; Angefochtene; Rechnung; SchKG; Urteil; Rechtsvorschlag; Bundesverwaltungsgericht; Angefochtenen; Partei; Anschluss; Verfahren; Parteien; Beschwerdef?hrers; Beitrags; Akten; H?he; Konkurser?ffnung; Betreffnis; Zahlung; Konkursverfahren |