Art. 265 CCS dal 2024
Art. 265 VI. Consenso dell’adottando e dell’autorit di protezione dei minori (1)
1 Se l’adottando è capace di discernimento, il suo consenso è necessario perché possa essere adottato.
2 Se è sotto tutela o curatela, è necessario il consenso dell’autorit di protezione dei minori, quand’anche l’adottando sia capace di discernimento.
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Art. 265 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LZ180002 | Abänderung Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen) | Gesuch; Gesuchs; Unterhalt; Unterhalts; Gesuchsteller; Recht; Berufung; Eltern; Verfahren; Betreuung; Gesuchsgegner; Kindes; Rechtspflege; Unterhaltsbeiträge; Kinder; Massnahme; Abänderung; Unterhaltsbeitrag; Massnahmen; Vorinstanz; Anpassung; Gesuchstellers; Urteil; Sinne; Entscheid; Klage; Kindesunterhalt; Betreuungsunterhalt |
ZH | NX080047 | Erwachsenenadoption | Adoption; Rekurrent; Recht; Familie; Kinder; Kindes; Interesse; Interessen; Wortlaut; Hegnauer; Person; Erwachsenenadoption; Rekurrenten; Geschwister; Stieftochter; Zustimmung; Unmündige; Adoptierende; Adoptierenden; Adoptiveltern; Abweichen; Auslegung; Gesetzgeber; Schutz; öglich |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | Rsth L 2003 9 | Erwachsenen- und Einzeladoption. Artikel 264b und 266 ZGB. Die Einzeladoption bietet keinen Ersatz für das fehlende Eherecht gleichgeschlechtlicher Partner. | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Beziehung; Adoption; Person; Wohnsitz; Eltern; Absicht; Beziehungen; Lebens; Regierungsstatthalter; Gesuchstellers; Einzeladoption; Zuständig; Gemeinde; Verbleibens; Elternteil; Breitschmid; Kindeswohl; Abklärung; Adoptionen; Personen; Zuständigkeit; Unterlagen; Amtes; Luzern; Absatz |
BS | BEZ.2023.72 | - | Zivil; Ehemann; Zivilgericht; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Ausstand; Entscheid; Eingabe; Gericht; Recht; Ausstandsgesuch; Verfügung; Ehemanns; Verfahren; Ehefrau; Kinder; Zustellung; Weibel; Eheschutzverfahren; Annahme; Schlichtungsbehörde; Weihnachtsferien; Gerichtsperson; Verfahrens; Begründung; Kommentar; Kindern |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 328 | Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). | Kindes; Recht; Geburt; Leihmutter; Kindesverhältnis; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Ordre; Person; Urteil; Kindesverhältnisse; Personen; Adoption; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Personenstandsregister; Geburtsurkunden; Vater; Entscheid; Bezug; Kindeswohl; Ausland; Wunscheltern |
141 III 312 | Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8). | Kindes; Leihmutter; Recht; Leihmutterschaft; Kindesverhältnis; Anerkennung; Geburt; Vater; Beschwerdegegner; Urteil; Ordre; Vaters; Kindesverhältnisse; Schweiz; Kindesverhältnisses; Vaterschaft; Eltern; Mutter; Geburtsurkunde; Partner; Gericht; Vaterschaftsurteil; Kalifornien; Rechte; Entscheid; Eizelle; Ausland |