StGB Art. 265 -
Einleitung zur Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 265 StGB vom 2025
Art. 265 Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat. Hochverrat
Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, mit Gewaltdie Verfassung des Bundes (1) oder eines Kantons (2) abzuändern,die verfassungsmässigen Staatsbehörden abzusetzen oder sie ausserstand zu setzen, ihre Gewalt auszuüben,schweizerisches Gebiet von der Eidgenossenschaft oder Gebiet von einem Kanton abzutrennen,wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr (3) bestraft.
(1) [SR 101]
(2) [SR 131.211]/131.235
(3) Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 11 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 ([AS 2006 3459]; BBl 1999 1979). Diese Änd. wurde im ganzen zweiten Buch berücksichtigt.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.